09.10.2013 - 7 Schulentwicklungsplan für den Bereich der Prima...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

(Zu diesem Tagesordnungspunkt war zu Beginn der Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

 

Der Vorsitzende des Schulausschusses, Ratsherr Boenke, teilt mit, dass der Schulausschuss eine erhebliche Erweiterung des ursprünglichen Beschlussentwurfes vorgenommen und wie in der Tischvorlage dargestellt überwiegend einstimmig beschlossen habe.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, erklärt, dass seine Fraktion diesen Beschluss für falsch halte, da keine realistische Perspektive dargestellt sei. Seine Fraktion werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die vorgelegte sozialraumorientierte Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018 zur Kenntnis.

Er beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen den um die nachfolgenden Teilbeschlüsse  modifizierten Schulentwicklungsplan.

Darüber hinaus beschließt er folgende schulorganisatorischen Maßnahmen:

 

a.

 

 

 

 

 

b.

 

 

 

 

c.

 

 

 

 

 

d.

 

 

e.

 

 

 

 

 

f.

GGS Brühlstraße, katholischer Teilstandort Barbarastraße

Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, ein Konzept zu entwickeln mit dem Ziel, den Schulstandort Rothe Erde durch Erhalt der Kath. Grundschule Barbarastraße zu sichern. Durch jahrgangsübergreifenden Unterricht soll der Unterricht an der Schule auch weiterhin sichergestellt werden.

 

KGS Mataréstraße

Der Rat der Stadt beschließt, die KGS Mataréstraße zum 31.07.2014 auslaufend zu schließen. Ab diesem Zeitpunkt wird keine Eingangsklasse mehr gebildet. Der Schulstandort wird spätestens endgültig geschlossen mit Ablauf des Schuljahres 2016/17 zum 31.07.2017.

 

KGS Horbach

Der Rat der Stadt beschließt, die KGS Horbach zum 31.07.2014 aufzulösen.

Zur Erhaltung eines wohnortnahen Schulangebotes wird die KGS Horbach ab 01.08.2014 als konfessionsgebundener Teilstandort der GGS Richterich (Schulverbund gem § 82 Abs.3 SchulG) eingerichtet. Dieser Teilstandort ist einzügig zu führen.

 

Der Rat der Stadt befürwortet weiter, die Zügigkeit der KGS Passstraße in Abweichung vom Vorschlag der Verwaltung auf 2 ½ Züge festzulegen

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den in den Stellungnahmen der Schulkonferenzen sowie durch den Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich angesprochenen zusätzlichen Raumbedarf für Grundschule und OGS, auf der Grundlage der in dieser Schulentwicklungsplanung dargelegten Angaben zu überprüfen und hierzu eine Vorlage für eine der kommenden Sitzungen zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anstehenden Schulentwicklungsplan Primarstufe 2013-2018 in einer der kommenden Sitzungen um das Kapitel „Inklusion“ zu ergänzen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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