09.07.2013 - 8 Mitteilungen

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Beratung

Seitens der Betriebsleitung erfolgen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil.

 

8.1   Der kommissarische Betriebleiter, Herr Maier, teilt auf eine schriftliche Nachfrage aus der CDU-Fraktion im Vorfeld der Betriebsausschusssitzung mit, dass man mit den für die Zeit vom 01.07. bis 31.09.2013 vorgesehenen Straßenunterhaltungsmaßnahmen gut im Plan sei. Eine Listung der Maßnahmen mit Angaben zur Art sowie zur Durchführungszeit  werde der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf weitere Nachfragen der Ratsherren Ferrari und Corsten in der Sitzung stellt Herr Maier fest, dass der Eindruck, die Straßenschäden seien trotz des starken Winters 2012/2013 nicht größer geworden, leider ein falscher sei. Das Gegenteil davon sei vielmehr richtig. Bei der dramatisch großen Zahl der Schäden könne der Stadtbetrieb nur noch Schadensminimierung betreiben, was sicherlich für alle Beteiligten eine nicht zufriedenstellende Situation sei.

 

Frau Weiß, Abteilungsleiterin Straßenunterhaltung, bestätigt zunächst, dass das städtische Straßennetz in einem allgemein schlechten Zustand sei. Des Weiteren erläutert Frau Weiß dazu, dass für die Bewertung der Straßenzustände nicht die Anzahl der Schlaglöcher, sondern die jeweils verbaute Menge an Asphalt ausschlaggebend sei. Man müsse schlicht feststellen, dass die Grundstruktur der Straßen in erheblichem Umfange zerstört sei. Auf die Anregung von Ratsherrn Corsten, mehr und noch regelmäßiger Presseinformationen über Straßenunterhaltungsmaßnahmen heraus zu geben, erwidert Frau Weiß, dass dies bereits sehr effektiv im vierteljährlichen Turnus geschehe. Darüber hinaus würden bei unmittelbar bevorstehenden Maßnahmen die betroffenen Bürger durch entsprechende Hauswurfmitteilungen nochmals unterrichtet.

 

Ratsherr Luczak lobt die Arbeiten der Straßenunterhaltung am Hangeweiher.

 

8.2   Der kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau, berichtet in Ergänzung der dazu in der letzten

Betriebsausschusssitzung gegebenen Informationen sodann über den aktuellen Sachstand in Sachen Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Mineralölieferanten wegen zu wenig gelieferter Dieselkraftstoffmengen. Nach nachhaltig rechtlichen Interventionen seitens des Stadtbetriebes habe die betroffene Mineralöllieferfirma über ihre Rechtsanwälte den Stadtbetrieb wissen lassen, dass sie mit Kürzungen der Rechnungen in Höhe der Mindermengen einverstanden sei. Die Angelegenheit habe damit für den Stadtbetrieb einen guten Abschluss gefunden. Selbstverständlich sei dieser Lieferant aus der Lieferantenliste gestrichen worden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

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Anlagen

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