05.06.2013 - 6 Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Emonts teilt mit, dass es immer schwieriger wird, für die zunehmende Anzahl von  Flüchtlingen geeigneten Wohnraum zu finden. Vorhandene Gebäude sind zum Teil in einem schlechten Zustand und stark renovierungsbedürftig. Alle Möglichkeiten zur Schaffung neuen Wohnraums für  Flüchtlinge werden zurzeit ausgeschöpft.

 

Auf Nachfrage von Herrn Demmer  werden die finanziellen Auswirkungen zur Verwaltungsvorlage wie folgt erläutert:

Insgesamt soll die Maßnahme voraussichtlich 290.000 € kosten. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht konkret fest, in welchem Umfang in 2013 Mittel benötigt werden. In 2013 nicht benötigte Mittel werden zur Fortführung der Maßnahme nach 2014 übertragen.

Zur Herrichtung des Gebäudes Oberforstbacher Str.82  werden im Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßige Mittel i.H.v 180.000,00 € bei PSP – Element 1-100803-900-4   Herrichtung Oberforstbacher Str.“ i.V.m. Kostenart 52410000 „ Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen“ bereitgestellt.

Zur Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen  werden nach § 9 Abs. 1 Haushaltssatzung 2013 der Stadt Aachen zweckgebundene Mehrerträge Erstattungen vom Land bei PSP – Element 1-050202-900-6 i.V.m. Kostenart 44810000 i.H.v. 180.000,00 € vorgemerkt.

Die weiteren Umbauten sollen Zug um Zug erfolgen. Es steht noch  nicht fest, wann die weiteren Mittel in Höhe von 110.000 € benötigt werden.Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme, sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2014ff 110.000,00 € entsprechend einzuplanen.

 

 

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Beschluss:

Der Intergrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzunehmen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2878&TOLFDNR=58045&selfaction=print