11.07.2013 - 11 Horbacher StraßeTempo 30 im Abschnitt zwischen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Breuer von der CDU Fraktion äußert ihr Unverständnis über das Ergebnis der verwaltungsseitigen Prüfung. Den Bürgern vor Ort könne nicht erklärt werden, dass die Dorfmitte nicht in die Geschwindigkeitsbegrenzung einbezogen werden könne. Die Verwaltung möge nach Möglichkeit den Wünschen der Bürger entgegenkommen.

 

Frau Nacken betont, dass ihr die Entscheidung schwer gefallen sei, da der Vorschlag zu einer weitergehenden Geschwindigkeitsbegrenzung aus der Bürgerschaft gekommen sei. Bereits im Herbst dieses Jahres werde man sich mit dem örtlichen Verein zusammensetzen, um weitere Planungen zu besprechen.

 

Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke äußert sich unzufrieden über das Prüfungsergebnis. Er freue sich aber über andere Lösungsvorschläge der Verwaltung.

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h auf der Horbacher Straße (L231) im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg nicht gegeben sind.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2887&TOLFDNR=58653&selfaction=print