07.11.2013 - 10 Bebauungsplan Nr. 954 -Laurentiusstraße/Laurent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Frau Schlick bestätigt Herr Kriesel, dass man im Gebiet WA 2 durch die ausnahmsweise Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben keine Stellplatzproblematik zu befürchten habe.

 

Für die FDP-Fraktion erklärt Herr Dr. Vossen, dass man aufgrund der Nähe der geplanten Bebauung zu Haus Linde Bedenken habe, ob dem Denkmalschutz hier ausreichend Rechnung getragen worden sei. Seine Fraktion sehe durchaus eine Beeinträchtigung und werde sich daher der Stimme enthalten.

 

 Für die Fraktion Die Linke stellt Herr Müller grundsätzlich die Frage, ob in diesem Bereich in unmittelbarer Nähe zu einem denkmalgeschützten Gebäude eine Bebauung zugelassen werden sollte. Man sehe eine solche Nachverdichtung in diesem Bereich ausgesprochen kritisch und wolle dem Satzungsbeschluss daher nicht zustimmen.

 

Herr Kriesel erläutert, dass es die Intention dieses Bebauungsplanes sei, Haus Linde soweit wie möglich von einem Näherrücken der Bebauung zu schützen. Die jetzt vorliegende Planung sei ein Kompromiss, der in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erarbeitet worden sei.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 954 –Laurentiusstraße/Laurentiushang Nord- im Stadtbezirk Aachen Richterich, im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Karl-Friedrich-Straße und Haus Linde in der vorgelegten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei einer Gegenstimme durch die Fraktion Die Linke und 2 Enthaltungen durch die FDP-Fraktion

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