12.09.2013 - 17 Gestaltungssatzung 'Bahnhofsumfeld Rothe Erde'

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Breuer fragt danach, wer über die Qualität der Werbeanlagen entscheidet; sie bezieht ihre Frage auf die Ausführungen in der Vorlage, Seite 481.

 

Herr Kriesel erklärt, es seien 3 feste, großformatige Werbetafeln sowie eine Informationstafel in der Unterführung geplant. Heute werde dort wild plakatiert und die Werbetafeln seien in einem schlechten Zustand.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Bahnhofsumfeld Rothe Erde” zu beschließen. Die Anlage ist Bestand­teil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage