12.09.2013 - 15.1 Gestaltungssatzung - Lichtenbusch Innenbereich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Aufgrund der Nachfrage des Herrn Dr. Vossen wird mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Satzung mehrheitlich abgelehnt habe.

 

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs.2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „ Lichtenbusch Innenbereich“ zu beschließen.

Die Anlage der überarbeiteten Fassung der Ergänzungsvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2895&TOLFDNR=59838&selfaction=print