17.07.2013 - 10 III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A- Ge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

 

Frau Wieneke vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist anwesend. Sie möchte die Frage aus der Einwohnerfragestunde von Herrn Berns beantworten. Der Bebauungsplan 828 A ist seit 2007 rechtskräftig. Der angesprochene Weg ist überplant worden und wird nicht mehr hergestellt werden. Anhand eines Planes erklärt sie den neuen Fuß- und Radweg bis zur Einmündung Erftstraße.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes 828 A betrifft die Verschiebung der Verkehrsfläche. Diese Verschiebung ist von dem Eigentümer der ehemaligen Tuchfabrik Chmel gewünscht worden, weil die Straße an seinem Treppenhaus enden würde. Die Verkehrsfläche ist deshalb nach Süden hin um 6 m verschoben worden. Außerdem war die Erschließung von der Eckener Straße aus mehrfach thematisiert worden. Die Zufahrtsmöglichkeit zu dem Grundstücks des gleichen Eigentümers wird nun durch eine notarielle Erklärung dahingehend geregelt, dass er auf die Zufahrt für Lkw über 3,5 t ab Fertigstellung der neuen Erschließungsstraße „Gewerbepark Brand“ von der Eckener Straße aus in einem notariellen Vertrag verzichtet, also spätestens Ende 2013. Diese Erklärung ist allerdings noch nicht unterschrieben.

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Beschluss: (einstimmig)

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A – Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.