06.11.2013 - 3 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / O...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

 

Frau Hildersperger erläutert kurz die Planung und geht schwerpunktmäßig auf einige wesentlich Details des Bebauungsplanes ein. Viele Bewohner des alten Wohngebietes haben an der Nahtstelle zwischen dem alten Wohngebiet und dem neuen Plangebiet einen größeren Abstand gefordert. Die Kindertagesstätte wird als notwendig angesehen und soll zentral vorgesehen werden, da die Verwaltung davon ausgeht, dass die meisten Kinder aus dem Plangebiet kommen und dann fußläufig die Kita besuchen.

 

Hinsichtlich der städtebaulichen Struktur wurden bis auf wenige Ausnahmen keine Firstrichtungen festgelegt. Ansonsten werden nur eindeutig geneigte Dächer festgelegt. Thematisiert wurde auch vielfach, dass das Baugebiet sehr nahe an die Benediktinerabtei heranrückt. Dennoch wird die Abtei ein eigenständiges selektives Bauwerk bleiben.

 

Auf Nachfrage der CDU-BF erläutert Frau Hildersperger, dass vor dem Kita-Grundstück eine öffentliche Verkehrsfläche für Pkw-Stellplätze vorgesehen ist. Die Straße wird eine Sackgasse werden und es bietet sich von daher an, Stellplätze dort vorzusehen. Die Kita selbst wird zu einem späteren Zeitpunkt geplant werden. Eine Fußwegeverbindung wird über die Grünfläche erfolgen, deren Planung ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.

 

Die CDU-BF dankt den Bürgern für die vielfachen Eingaben und Vorschläge und der Verwaltung für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Eingaben der Bewohner aus dem Bereich Auf der Gallich lassen erkennen, dass dort die Gefahr besteht, dass ihre Straße künftig ein höheres Verkehrsaufkommen haben wird. Vor allem in der Bauphase sollte die Straße Auf der Gallich für den Lkw-Verkehr gesperrt werden. Sollte in diesem Bereich die Anlage eines Kreisverkehres möglich sein, wäre dies positiv für die Verkehrslenkung und für die Reduzierung der Geschwindigkeiten.

 

Bewohner aus dem Bereich Benediktinerweg haben vielfach die Frage gestellt, ob ein so großes Baugebiet unbedingt erforderlich ist. Die CDU-BF hält es jedoch für erforderlich, weil der Bedarf vorhanden ist. Für nicht erforderlich gehalten wird eine zweite Zuwegung.

 

Die CDU-BF weist darauf hin, dass viele Bewohner des sog. „Malerviertels“ die geringe Anzahl an Stellplätzen im Plangebiet bemängeln. Es sollte daher ein größeres Stellplatzangebot vorgesehen werden.

 

Dennoch zeigt die Planung für die CDU-BF ein gutes Maß und dies auch im Hinblick darauf, nur Ziel- und Quellverkehre zu schaffen. Sie schlägt vor, zwei Verbindungen von der August-Macke-Straße in das Plangebiet zu schaffen, damit die Verkehre gleichmäßiger verteilt werden. Die neue Straße im Plangebiet sollte auch über einen Drempel verfügen, um die Durchgangsverkehre unattraktiv zu machen. Die Kreisverkehre werden als sinnvoll erachtet.

 

Frau Keller dankt der Verwaltung für die Verwaltungsvorlage und dass wesentliche Wünsche und Anregungen aus der Politik und Bevölkerung umgesetzt wurden. Sie wünscht sich eine größere Durchlässigkeit der Straßen im Plangebiet. Da die Straßen zur Verhinderung von Durchgangsverkehren nur abgepollert werden, kann man sie später im Bedarfsfalle immer noch öffnen. Stellplätze sind eindeutig zu wenig vorhanden. Bauherren sollten mindestens zwei Stellplätze auf ihren Grundstücken anlegen. Können die Bauherren dazu verpflichtet werden?

 

Es scheint Frau Keller nicht sinnvoll über diese engen Straßen das Kita-Grundstück anzubinden. Wenn das Wohngebiet belegt ist, wird dies auch Auswirkungen auf das vorhandene Familienzentrum an der Alfons-Gerson-Straße haben. Der Versorgungsgrad von Plätzen für U3-Kinder liegt in Kornelimünster bei 135 %. Es stellt sich daher grundsätzlich die Frage, ob der Standort einer Kita im Plangebiet sinnvoll ist.

 

Frau Hildersperger führt aus, dass eine Fahrbahnbreite von 4,50 m ausreichend ist, um mit geringer Geschwindigkeit aneinander vorbeizufahren. Der Standort der Kita im Plangebiet wurde in Abstimmung mit dem städt. Fachbereich erfragt und soll das Gebiet zentral beleben. Bei Stellplätzen und Garagen stellt sich immer die Frage, ob diese auch tatsächlich für das Abstellen von Fahrzeugen oder anderweitig genutzt werden. Je mehr Stellplätze im öffentlichen Raum geschaffen werden, je höher werden die Kosten im Rahmen der Umlegung für den einzelnen Bauherrn. Ob eine Festsetzung oder Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen für die Bauherren möglich ist, muss rechtlich geprüft werden.

 

 

Zum Thema Durchgangsverkehre oder Abpollerung merkt die SPD-BF an, dass die meisten Eingaben dahin gehen, möglichst keine Durchgangsverkehre zu schaffen. Dies sollte zunächst auch so versucht werden beizubehalten; eine spätere Öffnung wäre dann immer noch möglich. Sie beantragt, den Standort der Kita doch noch einmal zu überprüfen, da aus der Erfahrung heraus die Kinder de facto doch mit dem Fahrzeug gebracht und abgeholt werden.

 

Die CDU-BF wünscht eine Verbindung aller Bauabschnitte und einen Drempel auf der Planstraße. Die Vernetzung sollte von oben, also von der Oberforstbacher Straße erfolgen. Die Baustellenverkehre müssen aus der Schleckheimer Straße herausgehalten werden. Über den Standort der Kita kann man vielfach diskutieren; die Fachverwaltung sollte den Standort daher nochmal überdenken.

 

Auch die SPD-BF wünscht im Hinblick auf die derzeitigen Erfahrungen mit der Kanalbaustelle keine Baustellenverkehre von der Schleckheimer Straße in das Plangebiet.

 

Frau Hildersperger macht deutlich, dass die Umweltverwaltung hohe Anforderungen am Erhalt der vorhandenen Böden gestellt hat und deshalb ein sehr koordiniertes Verhalten der Baufirmen eingefordert hat.

 

Die CDU-BF stellt den Antrag, statt der Variante A die Variante B mit Durchgangsverkehr vorzusehen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt bei vier Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung die Planvariante B vorzusehen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung lehnt bei fünf Ja-Stimmen den Antrag der SPD-BF ab, den Standort der Kita erneut zu überprüfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß $§ 4 Abs. 1 BauGB bei fünf Gegenstimmen zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 – Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße – in der vorgelegten Fassung mit Variante B zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 123 – Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße – des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Rat, die Umlegung gem. § 45 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 812 anzuordnen.

Sie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Anwendung von 3D-Computergrafiken zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2953&TOLFDNR=60490&selfaction=print