29.01.2014 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Schriftliche Fragen liegen nicht vor. Mündliche Fragen:

 

 

1.Frage von Frau R., Aachen

betr.: Umgestaltung Kreisverkehr Hangeweiher

- gerichtet an Beigeordnete Nacken

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Frau R. nimmt Bezug auf die Zeitungsberichte zur Umgestaltung des Kreisverkehrs am Hangeweiher. Dieser müsse stets eine Zugänglichkeit für die darunter liegenden Kanalleitungen gewährleisten. Sie wolle nun fragen, warum man statt einer aufwändigen und teuren Umgestaltung bzw. Bebauung nicht dem Beispiel der Niederländer folgend den Kreisverkehr mit Blumen bepflanze. Diese Lösung gewährleiste die ständige Möglichkeit des Zugriffs auf die Kanalleitungen und sei darüber hinaus eine kostengünstige Alternative. Gerne sei sie bereit, als Sponsorin zur Verfügung zu stehen.

 

Beigeordnete Nacken beschreibt den stattgefundenen Wettbewerb zur Gestaltung des Kreisverkehrs und den daraus resultierenden Vorschlag der Schülerinnen und Schüler der Waldorf Schule, welcher seitens der Stadt durch den Vorschlag eine Begrünung ergänzt und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vorgestellt worden sei. Leider habe die Schule keine Sponsoren für ihre Planung gewinnen können, weshalb nun die skulpturalen bzw. künstlerischen Aspekte nicht umgesetzt werden können. Entsprechend werde man nun den Abschnitt begrünen. Die Gelder für die Maßnahme werde man vom Ausgleichsflächenkonto ableiten. Insofern entstehen der Stadt hier keine zusätzlichen Kosten.

 

Frau R. gibt an, dass die Kosten und deren zwischenzeitliche Steigerung für die Maßnahme durchaus nachzuvollziehen seien. Im Übrigen spiele es keine Rolle, welche Haushaltsstelle belastet werde, da die Maßnahme am Ende aus Steuergeldern finanziert werde.

 

 

 

2.Frage von Frau H., Aachen

betr.: Durch Baumaßnahmen wegfallende Parkmöglichkeiten

- gerichtet an Ratsherrn Servos

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Frau H. beschreibt den im Wohngebiet Hohenstaufenallee herrschenden Parkdruck, der sich durch die derzeit stattfindenden Baumaßnahmen und dem damit einhergehenden Wegfall von insgesamt 90 Parkplätzen weiter verschärfe und fragt, ob die Möglichkeit bestehe, im Bereich Hohenstaufenallee 18/20, Barbarossaplatz, Körnerstraße, Weberstraße bis zur Bahnbrücke eine Bewohnerparkzone zu installieren.

 

Ratsherr Servos, SPD-Fraktion, erklärt, dass die Einrichtung von Bewohnerparkzonen strengen Vorgaben unterliege und von der bestehenden Prioritätenliste kaum abzuweichen sei. Dies bedeute allerdings nicht, dass das Problem nicht anderweitig lösbar sei. Er werde sich die Situation vor Ort ansehen und die Frage alsdann schriftlich beantworten.

 

 

 

3.Frage von Frau T.-K., Aachen

betr.: Kandidatur der Beigeordneten Nacken

- gerichtet an Beigeordnete Nacken

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Frau T.-K. fragt, ob Beigeordnete Nacken im Hinblick auf ihre Kandidatur zu den nächsten Oberbürgermeisterwahlen ihre Position als Beigeordnete aufzugeben gedenkt oder diese als finanzielle Rückversicherung behalten wolle.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, Beigeordneter Nacken zugestehen zu wollen, nicht auf die Frage antworten zu müssen.

 

 

 

4.Frage von Herrn S., Aachen

betr.: STAWAG

- gerichtet an Ratsherrn Baal

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Herr S. erklärt, dass angesichts der von der Bundesregierung angekündigten Veränderungen der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und angesichts der Insolvenz der Firma Prokon die Risiken bezüglich Aktivitäten der STAWAG Solar GmbH im Bereich erneuerbare Energien und besonders im Bereich Windenergie komplett neu zu bewerten seien. Wie gewaltig die Risiken seien, gehe u.a. aus einem Statement hervor, das die beiden Inhaber der Firma JUWI, die mit 50 % an der Aachener STAWAG Solar GmbH beteiligt seien, am 22.01.2014 gegenüber der Presse abgegeben haben. Werde man die Gabriel-Pläne eins zu eins umsetzen, würden regionale, mit vielen kommunalen Partnern geplante Energieprojekte trotz bereits getätigter Investitionen ein jähes Ende finden. Die STAWAG Solar GmbH habe derzeit Aufträge für 39 Windkraftanlagen der Drei-Megawatt-Klasse, was einem Auftragsvolumen von 195 Mio. Euro entspreche. Die STAWAG sei über eine Tochtergesellschaft mit 40 % an der STAWAG Solar beteiligt und steht damit mit 78 Millionen im Risiko. Er wolle fragen, wie eine solch kleine Gesellschaft ohne eine Bürgschaft der Muttergesellschaft bzw. der Stadt Aachen eine so hohe Summe finanzieren könne.

 

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, erklärt, die von Herrn S. genannten Zahlen nicht bestätigen und darüber hinaus den hier vermittelten Eindruck, dass die STAWAG AG über ihre Beteiligung an der STAWAG Solar GmbH ein Risiko von 78 Millionen Euro trage oder abzudecken habe, auf das Entschiedenste zurückweisen zu wollen.

Bezug nehmend auf die Ausführungen zum Gabriel-Papier führt er weiter aus, dass die konkreten Umsetzungen aus den derzeitigen Diskussionen zur Veränderung der Förderung im Rahmen des EEGs derzeit noch nicht absehbar seien. Sicherlich werde die Änderung der Förderung Konsequenzen für jeden nach sich ziehen, der Windkraftenergieanlagen baue, allerdings seien derzeit keine Bauverpflichtungen bei der STAWAG für vom EEG geförderte Anlagen vorhanden.

Die Firma Prokon habe Insolvenz angemeldet, weil sie bei kleinen Anlegern mit der Zusage von hohen Zinsen Geld eingesammelt habe und nicht in der Lage gewesen sei, die zugesagten Zinsen zu bezahlen. Die STAWAG hingegen betreibe ausdrücklich kein Anlegergeschäft.

 

Herr S. bittet zusätzlich um die Beantwortung der Frage, wie bei dem gesteigerten Risikobewusstsein der Banken eine Finanzierung ohne Bürgschaft aussehen könne.

 

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, gibt an, dass die STAWAG ist ein Unternehmen sei, das zu 100 % der Stadt Aachen zuzurechnen sei und Gewinne im zweistelligen Millionenbereich erziele, so auch im Vorjahr. Die STAWAG sei von daher ein solventes Unternehmen. Zudem realisiere sie ausschließlich wirtschaftliche Projekte. Ergebe sich aus der Veränderung des EEGs eine Verschlechterung bei der Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen, könne dies durchaus dazu führen, dass Projekte, die plötzlich als unwirtschaftlich einzustufen seien, nicht mehr realisiert werden. Das wiederum sei auch Sinn der veränderten EEG-Förderung, die Herr Gabriel ins Kabinett eingebracht habe.

 

 

 

5.Frage von Herrn K., Aachen

betr.: STAWAG

- gerichtet an Ratsherrn Baal

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Herr K. gibt an, eine ergänzende Frage stellen zu wollen und nimmt Bezug auf die Beteiligungsberichte aus den Jahren 2011 und 2012, aus denen ein deutlicher Verlust für die STAWAG hervorgehe. Insofern sei denkbar, dass sich dieser für das Jahr 2013 fortschreiben ließe, wenn nicht gar erhöht hätte. Gleiches gelte für den Cashflow bei der STAWAG.

Insofern sei darüber nachzudenken, ob man im Bereich der Netze und der Konzessionsverträge, aber auch bei den Projekten zu erneuerbaren Energien neue Strategien suche, um das Jahresergebnis der STAWAG auszugleichen.

 

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, erklärt, zum Jahresabschluss 2013 keine Angaben machen zu können, weil dieser noch nicht abschließend fixiert und geprüft sei. Die Feststellung sei für Juni zu erwarten. Zu erwarten sei jedoch, dass die STAWAG mit ziemlicher Sicherheit Jahr wieder einen zweistelligen Millionenbetrag als Gewinn erwirtschaften werde. Dieses Ergebnis werde an die Muttergesellschaft, die EVA, abgeführt, welche ebenfalls an der ASEAG AG beteiligt sei, die ihrerseits an der an der Aachener Parkhaus GmbH beteiligt sei. Aus diesem Bereich, d.h. der Säule des Verkehrsbetriebs, werde sich wohl ein Verlust ergeben, der in der Größenordnung wie in den Vorjahren und damit im Rahmen von 19 Millionen Euro liege. Aufgrund der Satzung, die der Rat der Stadt Aachen in der letzten Sitzung genehmigt habe, ergebe sich hier eine Ausgleichspflicht. Um dieser vorsorglich Herr zu werden, habe man in der Haushaltsplanung für die Jahre 2014 und Folgejahre jeweils 2,4 Millionen Euro eingestellt.

Aus dem offengelegten Teil des Jahresberichtes ergebe sich, dass im Bereich der erneuerbaren Energien die STAWAG in den letzten Jahren ausgeglichene Ergebnisse erwirtschaftet habe und in den Jahren 2012 und 2013 Gewinne erwirtschaften werde. Zwar seien die Gewinne im Verhältnis zum Gesamtgewinn der STAWAG eher gering, aber zumindest über der Millionen-Grenze und damit nicht ohne Bedeutung. Im konventionellen Bereich erziele die STAWAG ein deutlich positives Ergebnis. Bekannt sei, dass die Beteiligungen der STAWAG an konventionellen Aktivitäten sich aufgrund der Entwicklung im Energiemarkt nicht alle positiv entwickelt haben, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung an einem Kohlekraftwerk. Insofern sei festzuhalten, dass die STAWAG im Kern gesund sei und deutlich über den Vorjahren liegende Ergebnisse erziele, sie sich aber gleichzeitig in einem Energiemarkt bewege, der, anders als vor 20 Jahren, hochvolatil und mit einem höheren Risiko verbunden sei. Dies belaste auch das Ergebnis der Stadtwerke. Deshalb sei man natürlich an einer Sicherheit bei dem Thema Energiewende interessiert, welche in Folge sicherlich das Ergebnis der Stadtwerke stabilisiere.

 

Herr K. nimmt für seine Zusatzfrage Bezug auf das von Ratsherrn Baal angesprochene und durch das Kohlekraftwerk verursachte Minus und fragt, ob es eine neue Strategie für 2014 gebe.

 

Der Oberbürgermeister stellt klar, dass die Strategie der Unternehmen nicht Gegenstand der öffentlichen Sitzung im Rat sein könne.

 

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, erklärt ergänzend, dass die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte stetige Aufgabe eines Aufsichtsrates sei. Dies verhalte sich im STAWAG-Aufsichtsrat nicht anders als in jedem anderen Aufsichtsrat auch.

 

 

 

6.Frage von Frau N., Aachen

betr.: Beteiligung bei Bebauungsplan Nr. 894 S

- gerichtet an Beigeordnete Nacken

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Aufgrund der Erklärung von Frau N., eine Frage zum Bebauungsplan Nr. 894 S stellen zu wollen, erklärt der Vorsitzende, die Frage zwar zuzulassen, diese im Zweifel aber nicht beantworten lassen zu können, da der Bebauungsplan Teil der Tagesordnung sei und dessen Beratung nicht durch die Bürgerfragestunde beeinflusst werden dürfe.

Frau N. gibt an, nicht am Anhörungsverfahren zum genannten Bebauungsplanverfahren beteiligt worden zu sein, obwohl sie direkt betroffen sei und im Planungsausschuss darum gebeten habe, über die Ergebnisse des Verfahrens informiert zu werden. Andere Nachbarn hingegen stünden im steten Kontakt zur Stadtverwaltung. Sie fragt nach dem Grund für die unterschiedliche Handhabung.

 

Beigeordnete Nacken führt aus, dass das Baufeld verschoben worden sei und somit nicht mehr an das Grundstück von Frau N. grenze. Insofern sei sie nicht mehr direkt betroffen und werde nicht mehr am Anhörungsverfahren beteiligt.

 

 

 

7.Frage von Herrn K., Aachen

betr.: Integriertes Handlungskonzept Haaren

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr K. nimmt Bezug auf das im Jahre 1997 beschlossene Planfeststellungsverfahren als Rechtsgrundlage für die Errichtung der Haarener Allee und fragt, wann die Stadt Aachen beabsichtige, das am 19.06.1997 beschlossene Planfeststellungsverfahren als Rechtsgrundlage für die Errichtung der Haarener Allee aufzuheben.

 

Der Oberbürgermeister sagt die schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

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