14.01.2014 - 6 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Künzer wertet die Verfahrensweise positiv, wie dem Träger der Schritt in den KiBiz-Bereich geebnet wird.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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