02.04.2014 - 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne eine weitere Aussprache fasst die Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgenden

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 885 gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Die straßenseitigen Gebäudehöhen an der Gneisenaustraße werden von GH 179,0 – 183,0 auf

 GH 179,4 – 181,4 NHN geändert;

- Die straßenseitigen Gebäudehöhen im Eckbereich des Hohenzollernplatzes werden von vorher

 GH 182,5 – 186,5 auf GH 183,5 – 185,5 NHN geändert;

- die Zulässigkeit von Überschreitungen dieser Höhen durch transparente Brüstungen wird

 festgesetzt;

 

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den geänderten Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3020&TOLFDNR=62843&selfaction=print