15.05.2014 - 13 Konzept zur Aufnahme von Schülerinnen und Schül...

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Beratung

Herr Müllejans berichtet über das Verfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Rahmen der Inklusionsrunden in der StädteRegion.

 

Bereits am 19.02. hat die Inklusionsrunde für die Gesamtschulen getagt. Es wird von einer Rechengröße von 2,5 und einer Bandbreite von 2 bis 4 Schülern pro Zug ausgegangen. Eine 6-zügige Gesamtschule ist insofern in der Lage, pro Jahrgang 15 Kinder mit Förderbedarf aufzunehmen.

 

Derzeit sind noch 15 Schülerinnen und Schüler nicht versorgt. Für das Folgejahr soll das Verfahren weiter optimiert werden. Wenn den Eltern ein Schulplatz für ihr Kind angeboten werden kann, ist der gesetzlichen Verpflichtung Genüge getan, auch wenn die Eltern den angebotenen Schulplatz nicht annehmen.

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