22.10.2014 - 12.1 1.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Ratsfrau Hörmann erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Grüne, dass diese dem vorliegenden Beschlussvorschlag und dem geänderten Vertragsentwurf nicht zustimmen werde. Das Kronprinzenquartier habe das begehrte Frankenbergerviertel ergänzen und fortführen sollen, was man fraktionsseitig sehr begrüßt habe. Hierzu gehöre jedoch auch die Fortführung der für das Viertel typischen Mischung von großen wie kleinen, preiswerten wie teuren Wohnungen, sowohl zur Miete als auch als Eigentum. Entsprechend habe man in der Sitzung des Planungsausschusses vom 25.09.2014 beschlossen, die öffentlich geförderten Wohneinheiten an drei verschiedenen Stellen im Kronprinzenquartier unterzubringen. Nun müsse man jedoch feststellen, dass abweichend hiervon diese Wohneinheiten allesamt im Nordriegel untergebracht werden sollen, in dem bekanntermaßen schwierigere Lichtverhältnisse herrschten. Diese Rückentwicklung durch die Mehrheitsfraktionen sei nicht hinnehmbar und werde entsprechend von der Fraktion Die Grüne nicht mitgetragen.

 

Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser in seiner Sitzung dem ersten und dann auch gleich im nächsten Tagesordnungspunkt dem zweiten Änderungsvertrag zugestimmt habe. Man habe bei diesem Bauvorhaben einvernehmlich durchgesetzt, dass 20 %, und damit 35 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau realisiert werden sollen, welche nach der bisherigen Planung in drei Baukörpern jeweils an der Ecke zur Kronprinzenstraße, zur Beverstraße und an der Einmündung einer noch zu bauenden Stichstraße untergebracht werden sollten. Dies sei der Tatsache geschuldet gewesen, dass der bisherige Vorhabenträger beabsichtigt habe, die weiteren Wohnungen im Rahmen von Eigentumsmaßnahmen zu veräußern. Der Vorhabenträgerwechsel führe nun dazu, dass die Wohnungen als Mietswohnungen realisiert würden, was grundsätzlich begrüßenswert sei. Es sei hier noch festzuhalten, dass durch den Vorhabenträgerwechsel keine Qualitätseinbußen hinzunehmen seien, alleine der Standort der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau sei fraglich gewesen.

In der Tat habe der Planungsausschuss beschlossen, dass die Wohnungen an drei Stellen im Quartier unterzubringen seien, was aber nicht heiße, dass hiermit auch drei verschiedene Baukörper gemeint seien und was auch nicht in dieser Form beschlossen worden sei. Dieses Missverständnis sei im Nachgang zur Sitzung des Planungsausschusses aufgefallen. Deshalb habe man mit einem ergänzenden Beschlussvorschlag diese Position klar gestellt. Der jetzige Standort sei mit Sicherheit qualitativ nicht schlechter als der bisherige und darüber hinaus mit frei finanzierbaren Wohnungen im 50:50-Verhältnis gemischt. Zudem errichte man das Vorhaben zeitnah, die öffentlich geförderten Wohneinheiten würden nach Absprache mit dem Vorhabenträger sogar als erstes fertig gestellt. Die von Ratsfrau Hörmann geforderte Mischung sei gerechtfertigt umgesetzt.

Die CDU-Fraktion werde dem ersten Änderungsvertrag unter Berücksichtigung des Beschlussentwurfs in Form der Tischvorlage zustimmen und auch den Vorhabenträgerwechsel unter Tagesordnungspunkt 13 mittragen.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Baal an und beschreibt die bisherige Lage der 35 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau. Durch die neue Lage entstünden eine gesunde Mischung mit frei finanzierbarem Wohnungsbau sowie eine Verbesserung in der Schallimmission. Zudem habe sich der neue Vorhabenträger verpflichtet, den Ausstattungsstandard der geförderten Wohnungen unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien dem des restlichen Bauvorhabens anzupassen. Entsprechend gebe es absolut keine Unterschiede zwischen den Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus und denen des freien Marktes.

Die vorgetragenen Bedenken seien nicht nachvollziehbar, weshalb er ebenfalls um Zustimmung zum vorgelegten Beschlussvorschlag bitte.

 

Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass auch diese dem Beschlussvorschlag aus den gleichen Gründen wie die Fraktion Die Grüne nicht zustimmen werde.

Die geförderten Wohneinheiten allesamt zentral in dem Nordriegel unterzubringen, sei auch schon Wunsch des ersten Vorhabenträgers gewesen, was vom Planungsausschuss abgelehnt worden sei. Eine bessere Ausstattung wiege die jetzige Planung auch nicht auf. Eine Durchmischung der Wohneinheiten sei einer der Gründe gewesen, warum die Linke das Projekt habe mittragen wollen. Entsprechend könne sie nun keine Zustimmung mehr geben. 

 

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, betont, dass die jetzige Haltung der Mehrheitsfraktionen deutlich dem Interesse des Vorhabenträgers nachgebe und mit der bisherigen Tradition eines gemeinsamen Konsenses zum Einsatz für die Aachener Bürgerschaft absolut zuwiderlaufe.

Hier unterstütze man klar die Absicht des Vorhabenträgers nach selegiertem Wohnungsbau, der für die 60er und 70er Jahre typisch gewesen sei. Die angeführten Qualitätsverbesserungen seien eigentlich Selbstverständlichkeiten im sozial geförderten Wohnungsbau. Gerade bei den Sozialdemokraten sei es nicht hinnehmbar, dass praktisch eine Klassengesellschaft in Beton und Glas nachgebaut werde.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, entgegnet, dass an der Stelle, wo der frühere Vorhabenträger hochwertige Eigentumswohnungen habe verkaufen wollen, nun mit einem ähnlichen Standard öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehe. Von einer Klassengesellschaft könne wirklich keine Rede sein. 

 

Der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag auf Basis der Ergänzungsvorlage 12.1, ergänzt um die Tischvorlage, die den Beschlussvorschlag von CDU und SPD beinhaltet, abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Abschluss des geänderten 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 unter Berücksichtigung des von den Fraktionen von CDU und SPD eingebrachten Ergänzungsvorschlages bei 19 Gegenstimmen und einer Enthaltung zu.

 

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