09.09.2014 - 3 Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Ausschussmitglieder Leigsnering, Thiel und Schmitz- Reiber werden durch den Ausschussvorsitzenden, Ratsherrn Servos, eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze

beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe.“

 

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Beschluss:

entfällt

 

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