30.09.2014 - 3 Mitteilungen / Berichte

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Beratung

Frau Grehling erläutert, dass sich die Entwicklung der Erträge gegenüber dem Bericht im letzten Finanzausschuss im Wesentlichen nicht verändert habe.

So werde weiterhin mit einem Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2014 in Höhe von 180 Mio. € gerechnet. Sie lägen damit weiterhin auf einem hohen Niveau, entsprächen aber nicht den in der Haushaltsplanung angesetzten Erwartungen.

Weiterhin ergänzt sie, dass der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wahrscheinlich den Ansatz der Haushaltsplanung in Höhe von 92,21 Mio. € übersteigen werde. Sie weist darauf hin, dass die Quartalsabrechnungen für das letzte Quartal noch nicht vorlägen.

Zusätzlich weist sie daraufhin, dass sich der Umbau der Hein-Jansen-Straße von 40.000 € auf 66.000 € verteuere. Ursächlich sei die Zusammenlegung der Baumaßnahme mit Maßnahmen der STAWAG, wodurch zwei Bäume zusätzlich versetzt werden müssen. Die Verteuerung liege innerhalb der Entscheidungskompetenz der Stadtkämmerin, da die Verteuerung unterhalb von 30.000 € liegt. Daher werde hierüber nur berichtet und keine Entscheidungsvorlage erstellt.

 

Frau Gort erläutert den aktuellen Stand der Kredite zur Sicherung der Liquidität (sog. Kassenkredit) sowie die bestehenden Möglichkeiten zur Zinssicherung.

Derzeit läge der Bestand der Kredite zur Liquiditätssicherung bei 316,7 Mio. €. Die durchschnittliche Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung im Jahr 2014 betrage derzeit 310 Mio. €.

Momentan würden die Kredite zur Liquiditätssicherung vollständig variabel aufgenommen. Feste Zinssätze würden also nicht vereinbart. Im Augenblick betrage der Zinssatz 0,2 %.

Gemäß Runderlass des Innenministers dürften 50 % der Kredite, die mit Stand des Stichtags 31.12.2010 vorhanden waren, bis zu zehn Jahre fest vereinbart werden. Weitere 25 % dieses stichtagsbezogenen Kreditbestandes dürften für bis zu 5 Jahre festgeschrieben werden.

Mit Stand vom 31.12.2010 habe der Stand der Liquiditätskredite ca. 221,6 Mio. € betragen, sodass eine Zinssicherung für einen Kredit in Höhe von 150 Mio. € möglich wäre.

Bei einer angenommenen Festschreibung von 50 Mio. € betrüge der vom allgemeinen Zinsmarkt abhängige Zinssatz aktuell etwa 0,45 %, was einer Zinslast in Höhe von 225.000 € jährlich entspräche. Gegenüber dem aktuellen variablen Zinssatz in Höhe von 0,2 %, was einer Zinslast in Höhe von 100.000 € entspräche, ergäbe sich aus der Festschreibung eine Mehrbelastung in Höhe von 125.000 €.

Im Gegenzug für die Mehrbelastung gewänne man jedoch eine höhere Planungssicherheit und könnte den Zinssatz für die nächsten zehn Jahre sichern. Im Rahmen der Haushaltsplanung wäre mit steigenden Zinssätzen bis zu 0,9 % in 2018 gerechnet worden, was bei o.g. Rechenbeispiel eine Zinslast in Höhe von 450.000 € entspricht. Auch bei diesem niedrigen Zinsniveau ergäben sich durch die Festschreibung hier bereits Einsparungen in Höhe von 225.000 €.

 

Frau Grehling ergänzt, dass sich bisher keine Notwendigkeit habe erkennen lassen, dass eine Zinssicherung zum Preis erhöhter Zinssätze notwendig gewesen sei. Vielmehr seien die Zinsen bisher rückläufig gewesen. Der momentan historisch niedrige Stand und die mittlerweile vorherrschende Umsetzung anderer Kommunen habe sie jedoch zum Umdenken veranlasst.

 

Ratsherr Pilgram fragt nach, für  welchen Zeitraum die Zinsen im o.g. Rechenbeispiel festgeschrieben worden seien. Frau Gort antwortet, dass im o.g. Beispiel von einer Zinsbindung über 4 Jahre ausgegangen worden sei.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg merkt an, dass aus seiner Sicht die in der Planung angenommenen Zinssätze zu hoch seien. Ein Zinsanstieg würde in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht eintreten, da sich die deutsche Marktwirtschaft in einem Liquiditätsloch befände. Das Beispiel Japan habe in einem solchen Fall gezeigt, dass die Zinsen auch langfristig auf einem niedrigen Stand verharren könnten. Zudem sei die ohnehin niedrige Inflationsrate weiterhin rückläufig.

 

Frau Gort gibt hierzu an, dass die Zinsentwicklung selbstverständlich zurückhaltend und vorsichtig geplant worden seien. Die Zinssätze seien schließlich selbst bei vorsichtiger Betrachtungsweise mit 0,9 % weiterhin auf einem äußerst niedrigen Stand. Ein Zinsschritt in Höhe von 0,7 %-Punkten innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes von 2015 bis 2018 sei durchaus möglich.

 

Frau Grehling ergänzt, dass diese Zurückhaltung angesichts der Summe der aufgenommenen Kredite durchaus angebracht sei. Schließlich mache ein Zinsschritt von 0,1 %-Punkten bei einer durchschnittlichen Aufnahme von 310 Mio. € einen Unterschied von 310.000 € aus.

 

Ratsfrau Plum fragt an, inwieweit das o.g. Rechenbeispiel bereits auf Angeboten von Banken beruhe und ob hinsichtlich der Angebotsgestaltung noch Verbesserungspotential bestehe.

 

Frau Grehling erläutert, dass ein Angebot vorläge, über das allerdings noch verhandelt würde. Insofern könne hierüber nicht in öffentlicher Sitzung beraten werden. Bei den weiteren Verhandlungen würden die Anmerkungen des Finanzausschusses berücksichtig und es werde selbstverständlich versucht, den Zinssatz so gering wie möglich festzuschreiben. Entsprechende Abstimmungen mit Beraterbanken wie beispielsweise der NRW Bank hätten bisher allerdings ergeben, dass die dargestellten Zinssätze durch aus realistisch seien. Angesichts der Bedeutung für den Haushalt sei es gefährlich, in der Planung zu optimistisch vorzugehen.

Letztlich sei es eine Frage der Abwägung zwischen Zins- und Planungssicherheit einerseits und einer erhöhten Zinsbelastung zumindest zu Vertragsbeginn.

 

Ratsherr Pilgram stellt klar, dass es nicht Wille der Politik sein könne, dass die Verwaltung Zinsspekulationen eingeht. Die Planung gerade von Zinssätzen für den Zeitraum von 4 Jahren sei schwierig und müsse konservativ gestaltet werden. Zinssicherungsmaßnahmen bei einem niedrigen Zinsniveau seien daher im Hinblick auf die stark gestiegenen Kassenkreditbestände notwendig.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg stimmt zu, dass Zinssicherungsmaßnahmen notwendig würden. Er möchte dennoch dazu anregen, im Rahmen der Verhandlungen auf einen aus Sicht der Stadt besseren Zinssatz hinzuwirken.

 

Frau Grehling merkt ergänzend an, dass angesichts des derzeitigen Standes der Liquiditätskredite eine Ausweitung der Höchstgrenze für Kredite zur Liquiditätssicherung in der Satzung des Haushaltsplanentwurfes 2015 von 350 Mio. € auf 500 Mio. € vorgesehen sei. Angesichts der Entwicklung der Liquiditätskredite und der Tatsache, dass im Jahr 2014 mit einer Kassenkreditspitze in Höhe von 340 Mio. € aufgrund unterschiedlicher Zahlungstermine beispielsweise von Gehältern und Steuern gerechnet wird, sei dieser Schritt notwendig. Sie erinnert daran, dass eine unterjährige Überschreitung der Höchstbeträge der Kredite zur Liquiditätssicherung nur bei Aufstellung eines Nachtragshaushaltes möglich sei.

 

Ratsherr Pilgram erfragt den Sachstand zur am 26.08.2014 erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre.

 

Frau Grehling erläutert hierzu, dass die Sperre durchaus den gewünschten Effekt erzielt habe, dass Maßnahmen kritischer betrachtet würden. Dieser Ansatz sei sowohl in der Verwaltung als auch in den politischen Beratungen spürbar. Selbstverständlich würden Ausnahmeanträge gestellt und auch zugelassen, wenn beispielsweise Verkehrssicherungspflichten erfüllt werden müssten oder Mittel 100%ig gegenfinanziert seien. Allerdings würden auch Anträge abgelehnt, da die vorgesehenen Maßnahmen nicht unter die geregelten Ausnahmetatbestände fielen. Die genehmigten und abgelehnten Ausnahmeanträge würden in Listen erfasst, die dem Finanzausschuss vorgelegt würden.

Sie macht noch einmal deutlich, dass die haushaltswirtschaftliche Sperre auf neue vertragliche Verpflichtungen und die Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen sowie die Sonstigen Ordentlichen Aufwendungen (sog. 52er und 54er Kostenarten) beschränkt sei. Insofern seien die im Personal- und Verwaltungsausschuss beschlossenen Stellenneubesetzungen im Hinblick auf die haushaltswirtschaftliche Sperre unschädlich. Auch Beförderungen könnten, soweit der Haushalt genehmigungsfähig bleibt, weiter vorgenommen werden. Sie weist darauf hin, dass aufgeschobene Beförderungen auch Ansprüche auf Zulagen begründen könnten.

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