25.09.2014 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zolla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Für die SPD-Fraktion vertritt Herr Plum die Auffassung, dass es sich hier grundsätzlich um ein gutes Projekt handele, das man unterstützen wolle. Dennoch gebe es einige offenen Punkte, die im weiteren Verfahren zu klären seien. Beispielsweise stelle sich die Frage, wie genau die Anforderungen hinsichtlich der Errichtung von 20% öffentlich gefördertem Wohnungsbau erfüllt werden könnte. Man bitte die Verwaltung darum, die gleichzeitige und vollständige Realisierung des Gesamtprojekts sicherzustellen, dies halte man für unverzichtbar und wolle dementsprechend auch den heutigen Beschluss ergänzen. Zudem sei es wünschenswert, die in der Vorlage erwähnte Visualisierung der Sichtachsenproblematik im Ausschuss zu zeigen, um den Ausschussmitgliedern einen besseren Eindruck zu verschaffen. Trotz der offenen Punkte wolle man dem Offenlagebeschluss heute zustimmen, eine endgültige Entscheidung könne aber erst getroffen werden, wenn alle relevanten Informationen vorlägen.

 

Für die Fraktion der Grünen betont Herr Rau, dass man es hier mit einem ambitionierten Projekt zu tun habe, das zwar architektonisch und städtebaulich ausgereift, für den Standort in Aachen aber möglicherweise zu großstädtisch sei und die Frage aufwerfe, ob der Investor die Realisierung tatsächlich stemmen könne. Das Thema Wohnen berge noch einige Unklarheiten, beispielsweise sei es zweifelhaft, ob unter den gegebenen Lichtverhältnissen überhaupt attraktiver Wohnraum geschaffen werden könne. Es sei jedenfalls abzusehen, dass die Kriterien für sozialen Wohnungsbau nicht erfüllt werden könnten, so dass man sich fragen müsse, welchen Plan der Investor verfolge für den Fall, dass sich Wohnen hier nicht realisieren lasse. Seine Fraktion wolle das Projekt weiter positiv, aber auch kritisch begleiten. Der Offenlage werde man zustimmen, allerdings beantrage man zwei Beschlussergänzungen. Zum einen halte man es für sinnvoll, die Planung hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen im Mobilitätsausschuss zu beraten, schließlich befinde man sich hier mit dem Fahrradparkhaus, dem Kiss&Ride-Punkt und der Tiefgarageneinfahrt in einem durchaus schwierigen Bereich. Zudem wolle man die Verwaltung beauftragen, im Rahmen der weiteren Ausarbeitung auch die Option einer ebenerdigen Erschließung bzw. Anbindung des städtischen Verwaltungsgebäudes zur Zollamtstraße zu schaffen.

 

Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus den Ausführungen von Herrn Rau an und signalisiert Zustimmung sowohl zum Beschussvorschlag der Verwaltung als auch zu den bislang beantragten Beschlussergänzungen. Neben den bereits erwähnten kritischen Punkten wolle er die Aufmerksamkeit im weiteren Verfahren auch auf das geplante Hotelgebäude gerichtet wissen. Aufgrund der Topografie werde dieses Gebäude an der Ecke zur Burtscheider Brücke den optischen Eindruck einer 8-Geschossigkeit erwecken, es sei daher von enormer Bedeutung, dass die Fassade eine hohe architektonische Qualität aufweise.

 

Für die CDU-Fraktion begrüßt Herr Gilson die Tatsache, dass die Entwicklung dieses Bereichs wieder in Bewegung gerate. Sowohl architektonisch als auch städtebaulich habe der Investor einige Verbesserungen vorgenommen, so dass man dem Offenlagebeschluss heute zustimmen könne, ebenso wie den vorgetragenen Beschlussergänzungen.

 

Frau Breuer fügt ergänzend hinzu, dass der gesamte Bereich schon Gegenstand vieler Diskussionen gewesen sei. Man sei froh, dass eine Planung vorliege, die die Aussicht auf Realisierung habe und hoffe nun auf schnelle Umsetzung. Hierfür wolle man dem Investor die notwendige Unterstützung zukommen lassen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer sowie die Herren Plum, Rau, Beus und Gilson sowie seitens der Verwaltung Herr Fauck beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 958 - Zollamtstraße - in der vorgelegten Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

-die Planung im Hinblick auf die erheblichen verkehrlichen Auswirkungen im Mobilitätsausschuss vorzustellen.

-die Gleichzeitigkeit der Realisierung des gesamten Projekts vertraglich zu sichern.

-durch eine entsprechende Höhenplanung die Option einer ebenerdigen Erschließung/ Anbindung des städtischen Verwaltungsgebäudes zur Zollamtstraße hin zu schaffen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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