29.10.2014 - 5 Auswirkungen der verhängten Haushaltssperre auf...

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Beratung

Herr Koslowski vom Fachbereich Finanzsteuerung erläutert die Folgen, der am 26.08. diesen Jahres durch die Stadtkämmerin erlassene Haushaltssperre. Danach sind 20% der Haushaltsansätze 2014 bei allen Kostenarten beginnend mit 52 und 54 gesperrt worden. Herr Koslowski erklärt das zu den 52er Kostenart alle Ansätze der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und zu den 54er Kostenart alle Ansätze der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Geschäftskosten) zählen. Dazu gehört auch die Kostenart 5491 0000 für die bezirklichen Verfügungsmittel. Daraus ergibt sich für die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, dass von dem genehmigten Haushaltsansatz in Höhe von  10.900,00 € nach Abzug der 20% noch 8.720,00 € an bezirklichen Verfügungsmitteln übrig bleiben.

Diese dürfen ohne Zustimmung der Kämmerin nur verwendet werden, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung oder Bindung vor in Krafttreten der hauswirtschaftlichen Sperre bestand oder es sich um eine unaufschiebbare Ausgabe handelt. Alle neuen rechtlichen Verpflichtungen im konsumtiven und investiven Bereich sind während der vorläufigen Haushaltsführung nur mit Genehmigung der Kämmerin gestattet.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt an, wie denn so die Erfahrungen mit der Genehmigung von Anträgen durch die Kämmerin seien und in welcher Form die Anträge zu stellen seien. Herrn Koslowski teilte mit, dass Antrag und Begründung durch die Verwaltung bei der Kämmerin gestellt werden und dass es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung handele und jeder Antrag sorgfältig geprüft werde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte wissen, wie lange die Genehmigung oder Ablehnung eines Antrages durch die Kämmerin dauert. Herr Koslowski teilte mit, dass mit einer zeitnahen Mitteilung über nicht genehmigte Maßnahmen zu rechnen sei. Außerdem können die Kämmerin und der Rat die Haushaltssperre jederzeit aufheben. Die Bezirksbürgermeisterin sagt zu mit der Stadtkämmerin zu reden, damit die bezirklichen Mittel zeitnah bewilligt werden, außerdem werde die Stadt durch die bezirkliche Mittelverwendung entlastet.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3119&TOLFDNR=65776&selfaction=print