25.11.2014 - 10 Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Teuku fragt an, warum die Kosten bei den Positionen „Bürokosten“, „Fortbildungen und Reisekosten“ sowie „Miet- und Leasingkosten“ gestiegen seien.

 

Herr Platzek erläutert einige Kostenfaktoren und sagt zu, die genauen Kostenursachen im Rahmen der Niederschrift nachzureichen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Bürokostensteigerungen in Höhe von insgesamt 8.300 Euro resultiert aus Kostensteigerungen für EDV-Unterstützung sowie gestiegene Kosten für die Anschaffung von Fachliteratur und dem Druck der Abfallkalender.

 

Die bereits in der Sitzung angesprochene Steigerung der Fortbildungs- und Reisekosten in Höhe von 8.700 Euro resultiert im Wesentlichen aus gestiegenem Fortbildungsbedarf im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer EDV-Systeme. Zudem wurde in den letzten zwei Jahren vermehrt Personal eingestellt, das geschult werden musste. Letztlich sind auch die Kosten für die Ausbildung von Berufskraftfahrern nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung angestiegen.

 

Die Miet- und Leasingkosten sollen gegenüber der Kalkulation 2014 um insgesamt 157.600 Euro ansteigen. Ursächlich hierfür sind neben gestiegenen Mietkosten für den Recyclinghof Kellerhausstraße und gestiegenen Grundbesitzabgaben unter anderem weitere Leasingkosten für Abfallsammelfahrzeuge. Zudem wurde weitere EDV-Ausstattung geleast.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2015 zu beschließen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3128&TOLFDNR=66291&selfaction=print