25.11.2014 - 13 Verfügung der Bezirksregierung zum Haushaltspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram gibt an, dass er die Beurteilung der Bezirksregierung für realistisch halte. Man solle die Aussagen und Warnungen der Bezirksregierung ernst nehmen. Schließlich müsse der Haushaltsplan 2015 der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Bezirksregierung weise zu Recht darauf hin, dass die sog. „5%-Schwelle“ in keinem Fall überschritten werden dürfe. Hierzu seien weitere konsumtive Einsparungen notwendig. Die Erhöhung der Grundsteuer verbessere zwar die Ertragsseite, allerdings müssten auch Aufwendungen eingespart werden.

Zudem verweise die Bezirksregierung darauf, dass die Nettoneuverschuldung im investiven Bereich im Entwurf nicht verhindert werden konnte. Zur Vermeidung weiterer Zinsbelastungen sei es unabdingbar, die Nettoneuverschuldung zu verhindern. Dazu müssten investive Maßnahmen gestrichen werden.

Ratsherr Pilgram regt an, die Sanierung des Spielcasinos an der Monheimsallee im Rahmen der Veränderungsnachweisung zu streichen. Hier läge bisher kein Konzept zur weiteren Nutzung vor. Aktuell würden drei Alternativen erörtert.

 

Ratsfrau Plum erwidert, dass die Feststellung der Bezirksregierung, dass die prozentuale Verringerung des Eigenkapitals nahe an dem 5%igen Eigenkapitalverzehr läge bzw. diese in einem Jahr bereits überschreite, bereits zuvor bekannt gewesen sei. Sie stellt heraus, dass es Aufgabe der Politik und Verwaltung sei, sicherzustellen, dass die Stadt Aachen auch zukünftig keiner Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nachkommen müsse Dabei gelte es zu beachten, dass externe Einflüsse, wie beispielsweise die Zahl der zu betreuenden Flüchtlinge, diese Aufgabe erschweren.

Insofern sei eine Grundsteueranpassung, die in ihrer Auswirkung lediglich eine Inflationsbereinigung darstelle, notwendig. Das entbinde nicht von der Verpflichtung, Ausgaben zu senken. Hierzu sei eine Aufgabenkritik erforderlich, um das bestehende Leistungsvolumen sinnvoll reduzieren zu können.

Bezüglich der Sanierung des Spielcasinos gibt sie an, dass die Einstellung in den Haushalt durchaus gerechtfertigt sei. Es lägen ausreichende Unterlagen vor, auch wenn diese bisher drei Alternativen beinhalten.

 

Frau Grehling stimmt zu, dass die Verfügung der Bezirksregierung inhaltlich wie zu erwarten ausfalle. Die Aussagen ließen sich im Wesentlichen auch in der Haushaltsrede wiederfinden. Es sei jedoch ein positives Signal, dass die im Vorbericht genannten Konsolidierungspunkte von der Bezirksregierung aufgegriffen würden.

In Bezug auf die Bestrebungen zur Erreichung der Nettoneuverschuldung führt sie aus, dass die Fachbereiche erneut aufgefordert worden seien, das Investitionsprogramm zu reduzieren. Sie werde zukünftig Investitionen nur noch in den Haushaltsplan aufnehmen, wenn sie nach HOAI ausschreibungsfähig seien. Hierfür sei eine Plangenauigkeit nach HOAI Stufe 3 notwendig.

Weiter erläutert sie, dass die eingeplanten Mittel zur Sanierung des Spielcasinos unabhängig davon, welches Konzept umgesetzt werde, notwendig würden. Es handle sich um Mittel zur Sanierung des Gebäudes unabhängig vom späteren Verwendungszweck. Entsprechende Kostenberechnungen lägen vor. Sie weist darauf hin, dass die Aufteilung der Mittel auf die Jahre 2017 und 2018 im Rahmen der Veränderungsnachweisung angepasst werde. Die Mittel seien dann jeweils hälftig aufgeteilt.

Zudem müssten im Haushaltsplan 2015 neben der Ertragssteigerung weiter Aufwendungen reduziert werden. Sie weist darauf hin, dass die Verbesserungen aus der sog. „Übergangsmilliarde“ bereits in der Planung enthalten gewesen seien.

Der Hebesatz der Grundsteuer B läge im kommunalen Vergleich auch unter Berücksichtigung weiterer geplanter Erhöhungen immer noch eher im unteren Bereich. Es sei auch nicht beabsichtigt, den Haushaltsausgleich lediglich aus Steuererhöhung zu bewerkstelligen. Daraus folgt, dass bei ausbleibendem weiterem Leistungsausgleich von Bund und Land Aufgaben wegfallen müssten. Ein jährlicher Eigenkapitalverzehr von fast 5 % könne nicht fortlaufend verkraftet werden.

 

Ratsherr Helg fragt, wie mit der Verfügung der Bezirksregierung bzgl. des Konzeptes zur Vermeidung der Nettoneuverschuldung umgegangen werde und ob entsprechende Abstimmung mit der Bezirksregierung vorgenommen würden.

 

Herr Kind berichtet, dass die weitere Vorgehensweise insbesondere in Bezug auf die Beschränkung auf nach HOAI ausschreibungsfähige Investitionen mit der Bezirksregierung abgestimmt worden sei.

 

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg gibt an, dass die Grundsteuererhöhung nicht aus Bequemlichkeit erfolge.  Auch den Vorwurf mangelnder Generationengerechtigkeit der Bezirksregierung könne er nicht nachvollziehen. Vielmehr sei vorgesehen, gerade für die zukünftigen Generationen insbesondere die U3-Betreuung weiter auszubauen. Außerdem sei eine Erweiterung der Radverkehrsanlagen vorgesehen.

 

Ratsherr Pilgram betont, dass bisher immer ein seriöser und genehmigungsfähiger Haushalt erreicht werden konnte. Auch die Jahresergebnisse, die durchweg besser abgeschlossen hätten als geplant, hätten dies gezeigt.

In Bezug auf die Pläne zur Erhöhung der Grundsteuer bekräftigt er, dass nicht durch Einnahmeerhöhung alleine ein Haushaltsausgleich erzielt werden könne, sondern echte Einsparungen vorgenommen werden müssten. Dies zeige beispielsweise die bei Stärkungspaktkommunen vorgesehene Aufteilung der Verbesserungen des Jahressaldos. Hier solle etwa 75 % der Verbesserungen durch Ausgabensenkung erzielt werden.

 

Ratsfrau Plum bestätigt, dass die Vergangenheit einen verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen bestätigt. Diese Verantwortung bestehe auch weiterhin und werde auch wahrgenommen. Abgesehen von externen Einflüssen seien lediglich Erweiterungen in der U3-Betreuung, insbesondere in der Randzeitbetreuung, haushaltsrelevant vorgesehen.

Sie bedauert, dass die getroffenen Konsolidierungsbemühungen durch externe Faktoren, wie z.B. den steigenden Kosten für die Betreuung von Flüchtlingen, ohne entsprechende Gegenfinanzierung von Bund und Land egalisiert würden.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Verfügung der Bezirksregierung vom 11.11.2014 zum Haushaltsplanentwurf 2015 zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlagen zur Vorlage

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