20.11.2014 - 10 Einrichtung einer Stelle zur Durchführung des B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 20.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Begolli erläutert vorweg, dass ein interfraktioneller Konsens darüber besteht, dass der Besuchsdienst für Neugeborene präventiv unverzichtbar ist. Bezugnehmend auf die Reduzierung der Stellen von zwei auf eine bittet sie, zeitnah zu prüfen, ob noch Umschichtungen möglich sind. Es wäre schön, wenn noch eine andere Lösung gefunden werden könnte. Herr Servos sieht dies als einen ersten guten Schritt; langfristig werden sich Kosten einsparen lassen. Herr Dr. Barth erläutert, dass die Situation aufgrund der weiter wachsenden Anzahl zu betreuender minderjähriger Flüchtlinge insgesamt sehr angespannt ist und somit aktuell wenig bis kein Freiraum für Umschichtungen besteht. Er spricht an dieser Stelle Frau Drews seinen Dank aus, da sie im Rahmen der städtischen Haushaltssituation zur Finanzierung einer weiteren Stelleneinrichtung im Bereich bestellte Vormundschaften intern den hälftigen Ansatz für den Besuchsdienst PIA zur Verfügung stellte. Frau Eschweiler bedankt sich ebenfalls bei Frau Drew. Im Vorgriff auf die Vorlage „Einrichtung einer Stelle im Bereich bestellte Vormundschaften“ erläutert sie, dass ihre Fraktion aufgrund der gerade geschilderten Sachlage dieser auf jeden Fall zustimmen wird.
Abschließend weist Frau Drews noch einmal darauf hin, dass das Paket zur Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung gemäß des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ein ganz wichtiger Baustein ist und gleichzeitig auch eine Pflichtaufgabe darstellt. Da sich jedoch die Situation der bestellten Vormünder so zuspitzte und diese extrem überlastet sind, wurde entschieden, dass zunächst im Rahmen des Besuchsdienstes PIA nur die Mindestanforderungen des Gesetzes durchgeführt werden.
Der Personal- und Verwaltungsausschluss beschließt einstimmig.