06.11.2014 - 9 I. vereinfachte Änderung des BP Nr. 693 - Richa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Nacken berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte über diesen Punkt zwar beraten, die Beschlussfassung jedoch vertagt habe, da verschiedene Fragen in der Sitzung nicht beantwortet werden konnten.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Bezirksvertretung damit ihr Beratungsrecht in Anspruch genommen habe, so dass einer Beschlussfassung des Planungsausschusses keine formalen Gründe entgegenstünden.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- in der vorgelegten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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