26.11.2014 - 5 Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn nimmt Bezug auf die Kritik der Bürger in der Einwohnerfragestunde, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bei der Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplans 1980 abzusehen. Er fragt die anwesenden Vertreter der Fachverwaltung, ob das Verfahren zum Bau der Erschließungsstraße insgesamt verzögert würde, wenn die Bezirksvertretung Aachen-Richterich und später auch der Planungsausschuss den vorgelegten Beschlussvorschlag ablehne.

Frau Schwarz, Abteilung Vorbereitende Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erläutert, dass es für das gleiche Änderungsverfahren bereits eine umfassende Informationsveranstaltung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gegeben habe. Die aus dieser frühzeitigen Beteiligung entstandenen Eingaben werden in die weitere Bearbeitung zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 131 mit einfließen. Bei einer nochmaligen frühzeitigen Beteiligung im Änderungsverfahren des FNP würde das gleiche Verfahren doppelt durchgeführt, somit ein kompletter Verfahrensschritt zusätzlich ausgeführt. Es gäbe zwei Bürgerbeteiligungsverfahren zum gleichen Thema. Der Prüfungsaufwand wäre größer.

Die eigentliche Dauer des Verfahrens hänge im Wesentlichen von der Dauer des Bebauungsplanverfahrens ab.

Herr Bezirksvertreter Dr.Kuhrt-Lassay sieht die Formulierung des Beschlussvorschlages in Bezug auf seine Außenwirkung kritisch. Dies unterstützt Herr Bezirksvertreter Pontzen.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne vertritt die Auffassung, dass man sich bei Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung rechtlich angreifbar mache. Für den Bürger sei der Verzicht auf die Beteiligung nicht zu verstehen.

Frau Prenger Berninghoff, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erklärt, dass die Formulierung im Beschlussvorschlag juristisch korrekt erfolgen muss.

Herr Bezirksvertreter Brantin weist darauf hin, dass es zu einer Verzögerung des Verfahrens kommen kann, sofern der Beschluss gerichtlich angreifbar ist.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt aus bezirklicher Sicht, gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 Nr.2 BauGB von der in § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB geregelten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist.

Abstimmung: mit 5 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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