04.12.2014 - 10 Bebauungsplan Nr. 812 und Änderung Nr. 123 des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Für die Fraktion der Piratenpartei kündigt Herr Pütz Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung an. Erstaunt sei man allerdings gewesen, dass in den Unterlagen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein Hinweis auf mögliche Lizenzrechte für Fracking zu finden sei. Angesichts der vom Rat beschlossenen Resolution, in der sich die Fraktionen gegen Fracking auf Aachener Stadtgebiet ausgesprochen hätten, sei dies unverständlich.

 

Frau Nacken verweist hierzu auf die Zuständigkeit der obersten Bergbaubehörde.

 

Für die Fraktion der Grünen dankt Herr Rau der Verwaltung für die schöne Aufarbeitung der Eingaben und der Änderungen an der Planung. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls zustimmen, wolle zuvor jedoch noch zwei Punkte thematisieren. Zum einen halte man die Reduzierung der privaten Grünfläche südlich bzw. südöstlich der Abtei zugunsten einer Baufläche für einen Solitärbau für nicht richtig. Durch diese Planänderung würde man eine wichtige Freifläche direkt am denkmalgeschützten Kloster aufgeben, dies sei sowohl aus städtebaulicher als auch aus denkmalpflegerischer Sicht nicht nachvollziehbar. Zum anderen plädiere man dafür, die Gemeinbedarfsfläche zur Errichtung einer Kindertagesstätte beizubehalten und nicht in Wohnbaufläche zu ändern. Im Siedlungsbau müssten langfristige Überlegungen angestellt werden, und da halte man es für wichtig, diese Fläche zu reservieren. Man sei zuversichtlich, dass das Umlegungsverfahren abgewickelt werden könne, ohne die damit verbundene Option aus der Hand zu geben.

 

Nach kurzen Erläuterungen von Herrn Kriesel und Herrn Feiter signalisieren die übrigen Fraktionen Zustimmung zu den von Herrn Rau vorgetragenen Anregungen.

 

Der Ausschuss fasst daraufhin den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – zu ändern und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung in der vorgelegten Fassung mit folgenden Maßgaben:

-Die private Grünfläche südlich und südöstlich der Abtei wird nicht zugunsten von Wohnbaufläche reduziert, sondern bleibt in der ursprünglichen Größe erhalten.

-Die Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte bleibt ebenfalls erhalten und wird nicht in               Wohnbaufläche umgewandelt.

 

Darüber hinaus empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3149&TOLFDNR=66482&selfaction=print