01.07.2014 - 6 Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stad...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Wilms betont ihre kritische Perspektive auf die Satzungsänderung. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss unterliege als bundespolitisch konstituiertes Kommunalorgan einer Sondergesetzgebung, die keine Anlehnung an die Gemeindeordnung insofern zulasse, daß weitere sachkundige Bürger oder Einwohner lt. § 58, Abs. 1 Satz 7-9 GO NRW zulässig sind. Deswegen ergibt sich auch nicht die von Herrn Tillmanns hinterfragte Konkurrenz von Gemeindeordnung NRW und AG KJHG NRW. Die Frage der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Ausschusses solle im Vordergrund stehen.

Eine interfraktionelle Einigung zur Satzungsänderung geht lt. Rechtsamt einher mit einer beratenden Mitgliedschaft der nicht im Ausschuss vertretenen Fraktionen, wenn deren beratendes Mitglied Sachkunde in der Kinder- und Jugendhilfe nachweisen kann. Insofern wird der Beschlussvorschlag geändert.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu, beschließt die Satzung für das Jugendamt in der aktualisierten Form mit folgender, durch das Rechtsamt empfohlenen Änderung in § 4, Abs. 3, m):
ein/eine in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe sachkundige/r Vertreter/Vertreterin jeder im Rat der Stadt Aachen, jedoch nicht im Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmberechtigt vertretenen Fraktionen, die/der durch den Rat der Stadt Aachen bestimmt wird."

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

5              1              7

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3168&TOLFDNR=64424&selfaction=print