20.01.2015 - 9 Einführung einer Wettbürosteuer

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Claßen stellt klar, dass mit der Vorlage der Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 04.09.2014 bearbeitet wird.

 

Ratsfrau Linsen von Thenen bestätigt, dass die Vorlage den Ratsantrag bearbeite. Sie bemängelt, dass der Antrag der Vorlage nicht beigefügt gewesen sei.

 

Ratsherr Fischer fragt, warum die Wettbürosteuer auf einen Steuersatz von 200 Euro / m² festgelegt worden sei. Der Vorlage könne er entnehmen, dass andere Kommunen deutlich höhere Steuersätze festgesetzt hätten.

 

Frau Grehling führt aus, dass die Wettbürosteuer eine der Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2015 sei. Die Höhe des Steuersatzes sei vorsichtig angesetzt worden, da derzeit noch Klagen zur Zulässigkeit der Wettbürosteuer anhängig seien. Nach Verfestigung der Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuer könne der Steuersatz überdacht werden. Weiterhin gibt sie an, dass die Anzahl der Wettstuben im Stadtgebiet vergleichsweise gering sei.

Zur Klarstellung führt sie zudem aus, dass das Beiblatt zu den finanziellen Auswirkungen einen Fehler enthalte. Mit Einführung der Wettbürosteuer plane man einen Mehrertrag in Höhe von 90.000 Euro jährlich. In der mittelfristigen Finanzplanung ergäbe sich daraus ein Ansatz für die Jahre 2016 bis 2018 in Höhe von insgesamt 270.000 Euro. Dies entspreche der Einplanung im Rahmen der Veränderungsnachweisung.

 

Ratsfrau Linsen von Thenen bestätigt den Hinweis von Frau Grehling, dass der Ratsantrag der Fraktion Die Linke mit der Vorlage als bearbeitet gilt.

 

Ratsherr Helg spricht sich gegen die Einfuhr einer neuen Steuer und damit auch gegen die Einführung der Wettbürosteuer aus. Der Ertrag sei im Vergleich zum Aufwand zu gering, um effektiv zur Haushaltskonsolidierung beitragen zu können. Zudem sei die Zulässigkeit, wie ausgeführt, noch strittig. Er schlägt vor, die Anzahl der Wettbüros durch ordnungspolitische Maßnahmen einzuschränken.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit einer Gegenstimme die in der Anlage aufgeführte Wettbürosteuersatzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3185&TOLFDNR=67247&selfaction=print