14.01.2015 - 4 KaubendenstraßeVerkehrsberuhigung an der Betrie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Rohbock, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erläutert die vier Maßnahmen die zur Verkehrsberuhigung im Bereich der neuen Kindertagesstätte in der Kaubendenstraße in Betracht kommen. Vorausgehende Untersuchungen haben ergeben, dass das allgemeine Geschwindigkeitsniveau sowie das Unfallgeschehen in diesem Bereich unauffällig sind.

Die Verwaltung empfiehlt die Variante 2 (Einengung durch Fahrbahnrandparken), da man davon ausgehe, dass die Kinder altersbedingt nicht allein, sondern in Begleitung eines verantwortungsbewusst handelnden Erziehungsberechtigten den Weg zur Tageseinrichtung zurücklegen. Sollte durch die Maßnahme wider Erwarten nicht der gewünschte Effekt erzielt werden, seien bauliche Veränderungen immer noch möglich.

Anders als bei Schulen und Seniorenheimen begründeten Kindergärten und Kindertagesstätten keine größeren Maßnahmen wie Tempo 30, Druckampeln oder Zebrastreifen.

 

Herr Bode von der CDU-Fraktion teilte mit, dass man nach der Beratung der Verwaltungsvorlage dem Vorschlag für die Variante 2 nicht folgen könne. Stattdessen wird ein Kompromissvorschlag in Anlehnung an Variante 2 gemacht. Im Bereich der Firma Erasmus & Willms GmbH sollen Markierungen zum Fahrbahnrandparken, wie in Variante 2 beschrieben, aufgebracht werden, aber ohne die Aufstellung eines Pflanzkübels an der Einfahrt zum Grundstück Kellershaustraße 60, hierfür solle sich Verwaltung eine Ersatzmaßnahme überlegen. Darüber hinaus solle 300 m vor und hinter der Kindertagesstätte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit Überholverbot eingerichtet werden. Sollte der Kompromissvorschlag keine Zustimmung finden, würde man sich für die Variante 3 entscheiden.

 

Herr Plum, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die Frage, ob man den Parkraum nicht auch baulich herstellen könne, für den Fall dass dieser nicht benutzt würde.

Herr Rohbock vertritt die Auffassung, dass der Parkraum an dieser Stelle sehr genutzt wird.

 

Herr Koch, FDP-Fraktion, machte den Vorschlag, da es sich um eine ganz neue Einrichtung im Bereich der Kaubendenstraße handele, bereits jetzt schon mit Schildern wie „Vorsicht spielende Kinder“ auf die neue Kita und die geänderte Situation aufmerksam zu machen. Außerdem gibt er zu bedenken, dass bei den Verkehrsmessungen der Kita-Verkehr noch nicht berücksichtigt wurde.

 

Herr Rohbock bestätigt Herrn Koch, dass hier Hinweisschilder „Spielende Kinder“  vorgesehen sind. Gleichzeitig verweist er nochmals darauf, dass Tempo 30 Bereiche vor Kitas nur eingerichtet werden, wenn dies besonders begründet sei. Man müsse die Gleichbehandlung aller Kitas in Aachen sehen und nur dort Tempo 30 einrichten, wo dies die Polizei fordere.

 

Herr Anold teilte mit, dass die SPD-Fraktion der Variante 2 folgen wollte. Er habe aber Bedenken wegen des Aufstellens des Pflanzkübels. Diese stellen seines Erachtens einen Unfallschwerpunkt dar, da sie vor allem bei Dunkelheit von Fahrradfahrern häufig nicht rechtzeitig wahrgenommen werden.  Dem Vorschlag der CDU-Fraktion könne man folgen, habe aber Bedenken ein Tempolimit schon    300 m vor und hinter der Kita einzurichten, dies sei zu weit von der Kita entfernt und werde aufgrund dessen von den Verkehrsteilnehmern nicht mehr beachtet.

 

Herr Bode, CDU-Fraktion, betont dass es sich hier um einen Präzedenzfall  einer Kita im Gewerbegebiet handele. Hinzu komme, dass die Kita in einer 90° Grad Kurve gelegen sei und bereits die Querung der Straße beim Befahren oder Verlassen des Geländes, wegen der Unübersichtlichkeit der Straße, eine Gefahr darstelle. Außerdem sei davon auszugehen, dass einige Erziehungsberechtigten eventuell auf dem Straßenrandstreifen halten und ihre Kinder dann fußläufig über die Straße zur Kita begleiten. In erster Linie sei auch hier auf die Sicherheit der Kinder abzustellen. Ein Tempolimit sei begründet und angebracht. Dies würde für die Verkehrsteilnehmer ein maximaler Zeitverlust von 20 Sekunden bedeuten. Weiterhin verweist er auf das Tempolimit von 30 km/h im Gewerbegebiet in der Sonnenscheinstraße. In Bezug auf eine Querungshilfe solle man seitens der Verwaltung auch bedenken, dass die Kinder sich nicht nur in den Räumen der Kita aufhalten, sondern sicherlich auch die in fußläufiger Nähe befindlichen Grünstreifen und Wege aufgesucht werden.

 

Herr Schäfer von der SPD-Fraktion merkt an, dass man zuerst einmal ausprobieren könne, ob die Markierung der Parkplätze am Fahrbahnrand nicht schon den gewünschten Erfolg erziele.

 

Die Bezirksbürgermeisterin unterbricht die Sitzung um 18:30 Uhr für 5 Minuten um den Vertretern der Firmen Grünenthal GmbH & FEV Motorentechnik GmbH Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Herr Witt, von der Firma FEV Motorentechnik GmbH, berichtet, dass man die Kitasituation an der Kaubendenstraße baulich mit berücksichtigt habe. Aber die 24 Parkplätze für die ca. 100 Kitaplätze und 20 Mitarbeiter seien sicherlich immer schnell voll und nicht ausreichend, so dass die Eltern auf dem Parkstreifen bei Moss parken werden, die Straße mit ihren Kindern queren und diese in die Kita bringen. Eine Einsicht in beide Richtungen der Straße sei aber im Bereich der Kita nicht gegeben. Auch müsse man wissen, dass die Kaubenden- und Kellershaustraße von den im näheren Umfeld ansässigen Autofirmen als Teststrecke genutzt werde. Dies sei eine weitere, nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Seitens der Betreiber der Betriebskita werden neben einem Tempolimit bauliche Maßnahmen im Bereich Kaubendenstraße / Kellershaustraße begrüßt. Die Markierung von Parkstreifen am Fahrbahnrand sei ihres Erachtens nicht ausreichend.

 

Herr Rohbock schlägt vor, in ein paar Monaten eine erneute Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen und dann über Tempo 30 zu entscheiden.

 

Herr Bode ist der Meinung, dass hier ein Tempo 30 im Gewerbegebiet vertretbar sei und man auch an die Kinder denken müsse.

 

Herr Koch, FDP-Fraktion, sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund der Unübersichtlichkeit des Straßenverlaufs und der Straßenüberquerungen der Eltern mit ihren Kindern.

 

Die Bezirksbürgermeisterin stellt klar, dass es sich hier um eine bezirkliche Straße handele, wo die Bezirksvertretung gemäß Zuständigkeitsordnung die Entscheidungshoheit hat.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt einstimmig Variante 2 mit Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnrandparken mit der Auflage zur Einrichtung eines Tempolimits auf 30 km/h und gleichzeitigem Überholverbot in beiden Richtungen im Bereich zwischen der Kellershaustraße 60 (Bäckerei Moos) und der Kaubendenstraße 11 (Postverteilzentrum) einzurichten. Dieses soll zeitlich durch ein Zusatzschild von 7 h - 19 h beschränkt werden. Die Verkehrsberuhigung aus Richtung Kellershaustraße soll mit einer anderen Maßnahme erfolgen, als durch die Aufstellung eines Pflanzkübels.

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Anlagen zur Vorlage

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