14.01.2015 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr P.: Die schriftlichen Antworten zu Fragen aus der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner sind nicht unter dem TOP 3 der jeweiligen Sitzung zu finden und für den Bürger daher schwer zu finden. Wäre es möglich, in der Niederschrift zu der Sitzung, in der die jeweilige Frage gestellt wurde, die schriftliche Antwort einzustellen bzw. zumindest ein Hinweis, wo diese zu finden ist?

Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erklärt, dass eine nachträgliche Ergänzung der Niederschrift nach Erstellung nicht möglich ist, die zeitnahe Erstellung der Niederschrift jedoch wichtig sei. Daher werden die schriftlichen Antworten nach Erhalt in den Mitteilungen der dann folgenden Sitzungen aufgeführt. Sie schlägt vor, dass zukünftig bei schriftlich zu beantwortenden Fragen der Passus „ Die schriftlich zugesagte Beantwortung der gestellten Fragen aus der Einwohnerfragestunde finden Sie unter dem TOP Mitteilungen in einer der folgenden Sitzungen“ aufgenommen wird.

 

 

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