11.03.2015 - 19 Neubau KiTa Kalverbenden - Antrag der Arbeiterw...

Beschluss:
zurückgezogen
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Beratung

Ratsherr Schultheis erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Beratung teil.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Vorlage dem Rat der Stadt deshalb so spät zugesandt worden sei, weil zunächst die Annahme bestanden habe, dass die Ausschussbeteiligung ausreiche und ein Ratsbeschluss entsprechend nicht notwendig sei. Die Verspätung bitte er zu entschuldigen.

Der Kinder- und Jugendausschuss habe dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, legt dar, die Vorlage in der Tat erst am heutigen Tage erhalten zu haben, was zu spät für eine heutige Beschlussfassung sei. Die Verwaltung könne gerne den Hintergrund der Vorlage darstellen, um anschließend, sofern notwendig, die Angelegenheit im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung einer Lösung zuzuführen.

 

Beigeordnete Schwier entschuldigt sich ebenfalls bei den Ratsmitgliedern für den späten Zugang der Vorlage. Hintergrund sei, dass die Kita Kalverbenden an die Verwaltung herangetreten sei, um beim Ausbau der U3-Plätze zu unterstützen, gleichzeitig habe sie aber darum gebeten, den Beitrag des freien Trägers zu übernehmen. Um den Ausbau der U3-Plätze weiter voran zu treiben, sei man dem Vorschlag gefolgt und habe entsprechend den vorliegenden Beschluss formuliert.

 

Bürgermeisterin Scheidt, Fraktion Die Grüne, verweist auf die Diskussion im Kinder- und Jugendausschuss und auf den Umstand, dass es zu dem Thema der Übernahme der Anteile von freien Trägern bereits einen Runden Tisch gebe. Man sei mit der Verwaltung so verblieben, dass man innerhalb dieser Beratungen gemeinsam mit den freien Trägern versuchen wolle, eine einfache und einheitliche Lösung in dieser Frage herbei zu führen.

Der Kinder- und Jugendausschuss habe dem Beschluss auch deshalb zugestimmt, um die Eröffnung der Kita am 01.08.2015 nicht zu gefährden.

 

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, weist darauf hin, dass die bereits beschlossene Kindertagesstättenbedarfsplanung die weiteren Plätze bereits beinhalte und diese bis zum 15.03.2015 dem Land NRW gemeldet werden müsse. Entsprechend dürfe man eine Dringlichkeitsentscheidung nicht allzu weit hinaus zögern.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass man den Sachverhalt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung abschließen werde.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3210&TOLFDNR=68170&selfaction=print