30.04.2015 - 11 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Emonts berichtet, dass durch Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetztes das Land die Kommunen hinsichtlich der Aufwendungen für Flüchtlinge im Bereich der Krankenhilfe entlasten will. Demnach werden Kosten, die im Einzelfall entstehen und 70.000 €/Jahr überschreiten, vom Land erstattet. Die Stadt Aachen hat in 4 Fällen diesen Betrag übersteigende Kosten. Ein Erstattungsantrag kommt allerdings nicht in Betracht. Die Gründe hierfür sind zum einen die Art des jeweiligen Aufenthaltsstatus, da die Erstattungsleistung nicht sämtliche Aufenthaltsstatus umfasst. Zum anderen wurden die Aufwendungen für eine Behandlung über den Kalenderjahrwechsel überschritten, eine Erstattung erfolgt jedoch nur bei Überschreitung der festgesetzten Grenze innerhalb eines Kalenderjahres.

 

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