16.06.2015 - 4 Winterdienst auf Radschutzstreifen und Radwegen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Herr Schmitz-Reiber erläutert für die GRÜNE Fraktion, dass ca. 71% aller gefahrenen Strecken kürzer als 6km seien. Hiervon wird ca. die Hälfte zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt.

Insbesondere die Quartiersverbindungswege, die in die 6 km Entfernung passen, sollen deshalb im Winter durchgängig von Schnee und Eis geräumt und damit befahrbar sein.

 

Der sachkundige Bürger Thiel gibt zu Bedenken, dass es zwar grundsätzlich richtig sei, Radwege zu räumen, jedoch die Prioritäten  einzuhalten seien. Insbesondere Hauptverkehrs – und Rettungswege seien vorrangig zu räumen.

 

Der operative Betriebsleiter Maier merkt an, dass die Räumung der Quartiersverbindungswege nicht über Gebühr finanziert sei, sollte es politisch gewollt sein, diese mit in den Prioritätenkatalog aufzunehmen, ein politischer Beschluss erforderlich sei, da auch über die Finanzierung dieser Leistung nachgedacht werden müsse.

 

Her Schmitz-Reiber erläutert ergänzend, dass es sich bei einer Vielzahl dieser Verbindungswege auch um Schulwege handele, die dann im Winter nicht zur Verfügung stünden.

Ebenso gebe es den positiven Nebeneffekt, dass die Schadstoffbelastung geringer sei.

 

Ratsherr Luczak betont, dass es sich mittlerweile beim Fahrrad um ein „normales“ Verkehrsmittel handele, welches viel genutzt werde.

Er schlägt vor zu überprüfen, wie viele Radfahrer welche Verbindungswege nutzen, um sich dann nochmals die Prioritätenliste anzusehen. Natürlich müssten die zusätzlichen Kosten ermittelt werden.

 

Ratsherr Blum hält die Vorlage der Verwaltung zu dem vorliegenden Ratsantrag für gut und nachvollziehbar.

Insbesondere verweist er auf einen Absatz in der Vorlage, wonach sich jeder Verkehrsteilnehmer den Witterungsverhältnissen entsprechend zu verhalten habe oder eben sogar ganz auf die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel verzichten solle.

 

Ratsfrau Lucke zeigt sich ebenfalls mit der Vorlage der Verwaltung einverstanden. Natürlich sei es wünschenswert, alle Straßen von Schnee und Eis freizuhalten, dies sei aber nun mal nicht zu schaffen. Im Übrigen handele es sich lediglich um einige wenige Tage im Jahr, an denen die Nutzung der Radwege witterungsbedingt nicht möglich sei.

 

Der zuständige Geschäftsbereichsleiter Lennartz gibt zu bedenken, dass zurzeit innerhalb des Stadtgebietes ein flächendeckendes Netz an Radwegen von Schnee und Eis freigehalten werde.

Das zusätzliche Räumen der gewünschten Verbindungswege würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, der mit ca 100.000 – 130.000 Euro Kosten verbunden sei.

Ebenso gebe es ein weiteres haftungsrechtliches Problem. Sobald diese Straßen in die Regelplanung aufgenommen werden, haftet die Stadt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Mit dem jetzigen Personal und den übrigen Ressourcen ist aber eine dann satzungsgemäße Räumung nicht zu leisten.

Herr Lennartz erklärt sich gerne bereit diese Straßen im Rahmen der Freiwilligkeit  zu räumen, nachdem die gesetzlich vorgeschriebenen Straßen von Schnee und Eis geräumt seien.

 

Im Übrigen weist Herr Lennartz noch ergänzend darauf hin, dass die Benutzungspflicht für Radwege entfällt, wenn diese nicht nutzbar seien, also z.B. vereist seien. Dann sei es den Radfahrern erlaubt, auf die Fahrbahn auszuweichen.

 

Ratsherr Corsten schließt sich den Ausführungen von Herrn Lennartz an und ergänzt, dass so extreme Winter eher selten vorkämen und dann eben von allen Verkehrsteilnehmern Einschränkungen verlangt würden.

 

Herr Klopstein regt an, das Gebot die Fahrbahn zu nutzen wenn die Radwege nicht befahrbar seien, rechtzeitig vor dem Winter zu veröffentlichen, damit alle Verkehrsteilnehmer entsprechend informiert seien.

 

Ratsherr Luczak betont nochmals, dass es wichtig sei, dass Fahrrad nicht als exotisch, sondern als alltägliches Verkehrsmittel anzusehen. Im Grunde müsse auch jeder selbst verantworten, ob er bei Schnee und Eis mit dem Rad fährt.

Mit dem Ratsantrag solle keine Besserstellung der Radfahrer erreicht werden, sondern es solle ein Teil der Diskriminierung aufgehoben werden.

Er schlägt vor, die Prioritätenliste nochmals durchzugehen, vorhandene Lücken eventuell aufzufüllen und zu schauen, ob dies dann finanzierbar und realisierbar sei.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung mit 3 Enthaltungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die bisherige Verfahrensweise in Bezug auf den Winterdienst auf Radwegen beizubehalten.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3262&TOLFDNR=69673&selfaction=print