23.09.2015 - 6 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / O...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 812 zur Kenntnis und beschließt einstimmig wie folgt:

 

Er beschließt, den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

- In den schriftlichen Festsetzungen wird die ausnahmsweise Überschreitung für Terrassenüberdachungen und Wintergärten bis zu einer Größe von 25 m² festgesetzt.

 

Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen Kornelimünster/ Walheim zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3292&TOLFDNR=70547&selfaction=print