17.09.2015 - 11 Bebauungsplan Nr. 964 -Eilendorfer Straße/Am Ti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Rau erläutert Herr Kriesel kurz die rechtliche Situation in Bezug auf  das überplante Flurstück 433. Der Baubestand auf diesem Flurstück genieße nach Rechtskraft des Bebauungsplans erweiterten Bestandschutz. Hinsichtlich der Erschließungsstraße sei eine Einigung zwischen den Eigentümern weiterhin möglich, die Erschießung des Bebauungsplangebiets sei jedoch auch gesichert, wenn diese Einigung nicht herbeigeführt werden könne.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 964 -Eilendorfer Straße/Am Tiergarten- in der vorgelegten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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