19.11.2015 - 13 XI. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 592...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Rau erläutert Herr Kriesel, dass Spielhallen in Plangebiet ausgeschlossen seien. Eine Verkleidung der Dachaufbauten sei nicht geregelt.

 

Frau Ohlmann ergänzt hierzu, dass die Verwaltung zur Einhausung von Dachaufbauten aktuell eine Standardfestsetzung erarbeite, die zukünftig zur Anwendung kommen werde.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 592 – Gut Kullen / Erweiterung Dreiländer-Carrée – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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