09.12.2015 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass zuvor zwei schriftliche Fragen gestellt worden seien. Einem der beiden Fragesteller sei die schriftliche Antwort soeben von Herrn Beigeordneten Wingenfeld übergeben worden. Auf eine Verlesung der Antwort wird seitens des Fragestellers verzichtet. Der andere Fragesteller ist nicht anwesend.

 

Mündliche Fragen:

 

 

1.Frage von Frau H., Aachen

betr.: Unterbringung von Flüchtlingen

- gerichtet an Ratsfrau Lürken

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Frau H. fragt, wie viele Hartz IV-Empfänger/innen von der Agentur für Arbeit Aachen-Düren in den errichteten Notunterkünften zur Mithilfe mit eingebunden bzw. verpflichtet worden seien und ob es eine Beschlagnahmung von Wohnraum für Flüchtlinge in Aachen geben werde, sollten weitere Menschen auf Aachen und Umgebung verteilt werden.

 

Ratsfrau Lürken, CDU-Fraktion, bedankt sich für die Frage und erklärt, dass ihre Wissens nach niemand unfreiwillig verpflichtet worden sei, dass man jedoch in der Stadt Aachen auf ein außerordentlich starkes Engagement aus der Bürgerschaft bauen dürfe, auf das man sehr stolz sei und für das man nicht genug danken könne.

Die von Frau H. beschriebenen Zwangsmaßnahmen halte sie für unwahrscheinlich. Man gehe in Aachen hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen einen guten Weg, den man auch fortführen werde.

 

 

2.Frage von Herrn G., Aachen

betr.: Verkehrsprobleme Breitbendenstraße

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr G. stellt sich als Anwohner der Breitbendenstraße in Eilendorf vor und erklärt, dass die dort eingerichtete 30er Zone nicht beachtet und der Kreisverkehr vorsätzlich permanent in der falschen Richtung befahren werde. Zwar habe man bereits Termine mit der Bezirksvertretung und der Polizei abgehalten, diesen seien jedoch keine Konsequenzen gefolgt. Er fragt, was die Stadt hier zu tun gedenke.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, die gleiche Anfrage vor einigen Wochen schriftlich erhalten und an die Verkehrsbehörde weitergeleitet zu haben. Es sei vollkommen richtig, dass es an der Stadt sei, hier eine Regelung zu finden und die Gegebenheiten so anzupassen, dass ein rückwärtiges Befahren des Kreisverkehrs verhindert werde. Wie man diesem Problem Herr werde, sei jedoch kurzfristig nicht zu beantworten.

 

 

3.Frage von Herrn D., Aachen

betr.: Katastrophenschutzübungen auf internationaler Ebene

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr D. stellt sich als einer der IPPNW-Ärzte vor, die in der vorletzten Sitzung Jodtabletten verbracht haben. Man habe mit Freude festgestellt, dass sich die Stadt des Themas angenommen habe und auch erkannt habe, dass sie für Katastrophenschutzübungen auf internationaler Ebene zuständig  sei. Er fragt, ob es im Bereich der Verwaltung der Stadt Aachen eine für alle Beteiligten verbindliche Teilnahme an einem Qualitätsmanagement gebe, das auch regelmäßig auditiert werde.

 

Der Oberbürgermeister dementiert die Zuständigkeit der Stadt Aachen für internationale Katastrophenschutzübungen. Man könne allenfalls für den Bereich der eigenen Gebietskörperschaft Übungen abhalten. Entsprechend werde auch der eigene Krisenstab testweise einberufen und Abläufe anhand verschiedener simulierter Notfallsituationen geübt.

 

Herr D. verweist noch einmal auf das Qualitätsmanagement, welches für Kleinunternehmen verbindlich sei. Ein solches müsse es entsprechend auch bei Kommunen geben.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Zuständigkeit der Stadt in der Gesamtbetrachtung lediglich einen kleinen Teilbereich ausmache. Es sei richtig, dass es im Handwerk wie in der Industrie abertausende Vorschriften und Iso-Zertifizierungen gebe, diese aber nicht mit den um Dienstanweisungen ergänzten Regeln für die Stadtverwaltung Aachen, die im Übrigen öffentlich einsehbar seien, zu vergleichen seien.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3344&TOLFDNR=72047&selfaction=print