09.12.2015 - 33 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass jetzt die spezifische Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Land Nordrhein-Westfalen unterzeichnet werde, mit der die neue Kostenerstattung zur Unterbringung in den Notunterkünften des Landes geregelt werde. Damit verbinde sich die erstmalige Erstattung der Kostenpauschale auch für eigenes eingesetztes Personal, was für die entsprechenden Notunterkünfte ab September des Jahres rückwirkend gelte.

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