08.12.2015 - 3 Gefährdungsabschätzung Altablagerung AA 9896 Wi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hilgers, Abteilungsleiter Untere Bodenschutzbehörde des Fachbereichs Umwelt, dankt zu Beginn der Presse für die bisherige sachliche Berichterstattung.

Anschließend erläutern er und Frau Dr. Frey-Wehrmann die Vorlage anhand einer Power Point Präsentation, s. Anlage.

 

Im der darauf folgenden Beratung werden diverse Fragestellungen erörtert.

 

Herr Hilgers verdeutlicht abschließend nochmals, dass die Altablagerung keine Gefahr für Spaziergänger darstellt und auch das Wasserschutzgebiet Eicher Stollen nicht gefährdet ist.

Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ergibt sich ein Bedarf zur Durchführung von weiteren Boden- und Grundwasseruntersuchungen gem. § 2 Ziff. 4 der BBodSchV.

Aufgrund der hohen Kosten von ca. 82.000 € für die geplante Detailuntersuchung wurde ein Antrag auf Aufnahme in die Dringlichkeitsliste bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Im Frühjahr 2016 kann bei positiver Rückmeldung ein entsprechender Förderantrag (80%ige Förderung) gestellt werden, so dass im Falle einer Förderung mit der Detailuntersuchung Ende 2016 begonnen werden kann.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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