08.12.2015 - 4 Einrichtung von 3,5 Stellen (elektrotechnisch u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Eickholt führt an, dass ihm die Vorlage in Gänze nicht verständlich ist. Herr Hammers erläutert,  dass die Verlagerung der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel der Schulen durch die Schulhausmeister/innen auf B 17 zum Einen vor dem Hintergrund einer gewünschten zentralen Lösung geschieht und zum Anderen der Tatsache geschuldet ist, dass die Aufgabe als solche aufgrund rechtlicher Aspekte nicht mehr durch die Schulhausmeister/innen durchgeführt werden soll.

Herr Oberbürgermeister Philipp merkt ergänzend an, dass auch deren aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen eine Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nicht zulassen. Herr Eickholt erkundigt sich, weshalb diese dann nicht entsprechend angepasst werden können. Herr Oberbürgermeister Philipp fügt erklärend hinzu, dass hinter der Entscheidung, die Prüfaufgaben an Schulen von FB 45 zu B 17 zu verlagern, ein Entwicklungsprozess steht, welcher als Zielausrichtung u.a. eine Zentralisierung der Aufgabe hatte. Frau Begolli erinnert an dieser Stelle an die Wichtigkeit der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und an den wirtschaftlichen Aspekt: durch den Einsatz von städtischem Personal können Einsparungen gegenüber einer Fremdvergabe erzielt werden. Auch Herr Servos hält dadurch bedingt, dass die Hausmeister/innen aufgrund fehlender Qualifikation die Überprüfungen nicht mehr durchführen dürfen, die angestrebte Lösung für die kostengünstigste. Frau Eschweiler gibt zudem positiv zu bedenken, dass die Stellen mit leistungsgewandelten städtischen Mitarbeitern/innen besetzt werden und somit Mehrkosten für den gesamtstädtischen Haushalt nicht zu erwarten sind.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 3,5  Stellen ausgewiesen nach EG 4 TVöD (Zuordnung aus Lohngruppe 3 Ziffer 1 Abschnitt a Nr. 22 mit Aufstieg nach LGr. 4 und 4 a BZT-G) für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP’s) im Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales (B 17) im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2016.

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