02.03.2016 - 6 VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 678 und Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 678 sowie zur Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplans 1980 zur Kenntnis.

 

Er beschließt, die VII. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 678 -Brander Feld-  gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Festsetzung von zwei 10,0m breiten Schutzstreifen mit Leitungsrechten zugunsten der Versorgungsträger

 

Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die VII. Änderung des Bebauungsplans Nr. 678 - Brander Feld - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen der Autobahn A 44 und der Schagenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Des Weiteren beschließt der Rat die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 in der vorgelegten Fassung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3388&TOLFDNR=73673&selfaction=print