02.03.2016 - 11 Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage Weiswe...

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Beratung

Der Oberbürgermeister erklärt zur Mehrfachnennung des Tagesordnungspunktes, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung der Tagesordnung die Städteregion die Vorlage, welche gleichlautend in Rat der Stadt Aachen, im Städteregionstag und im Kreistag in Düren zur Beschlussfassung gestellt werden sollte, in einen öffentlichen Teil bis zum Jahr 2020 und einen nichtöffentlichen Teil nach dem Jahr 2020 unterteilen wollte. Im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass diese Unterteilung nicht korrekt gewesen sei, sondern man die Vorlage im Gesamtkontext ohne die Nennung eines Zeitraumes zum Teil öffentlich und zum Teil nichtöffentlich beraten solle. Um Formfehler zu vermeiden, habe man die Tagesordnungspunkte umbenannt.

 

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