29.06.2016 - 10.1 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 849 -Burggrafenst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die ergänzende Tischvorlage.

 

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, erklärt sich als befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung sowie den Planverwirklichungsvertrag zur Bebauungsplanänderung zur Kenntnis.

 

Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen

 

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Altbaugelände Jülicher Straße und Baustraße Burggrafenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3391&TOLFDNR=76282&selfaction=print