14.09.2016 - 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zolla...

Beschluss:
verwiesen
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Beratung

Der Oberbürgermeister weist auf den inhaltlichen Zusammenhang zu Tagesordnungspunkt 7.3 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hin.

 

Ratsherr Baal teilt in seiner Funktion als Vorsitzender des Planungsausschusses mit, dass dieser dem Beschlussvorschlag mehrheitlich gefolgt sei. In der Sitzung sei die Mitteilung seitens der Verwaltung erfolgt, dass beim städtebaulichen sowie beim Durchführungsvertrag eine weitere Vertragsstrafe vereinbart werde. Hierauf beziehe sich auch die ausgelegte Tischvorlage.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die zusätzliche Vertragsstrafe nicht zulässig sei, weshalb sie nicht in den Beschluss aufgenommen werden könne.

 

Ratsherr Rau erklärt, dass die Fraktion Die Grüne den Bebauungsplan nicht mittragen werde. Zum einen gebe es das Problem, dass der Projektentwickler im Laufe des Verfahrens Grundstücksteile an Dritte veräußert habe. Die Grüne-Fraktion habe große Zweifel daran, dass hier wirklich Bauten entstehen. Zudem entspreche die relativ dichte Wohnbebauung, d.h. fast 200 Mini-Apartments bei einem bis zu achtgeschossigen Gebäude, keinem nachhaltigen Konzept. So mangele es hier an Gemeinschaftsflächen ebenso wie an ausreichender Beleuchtung in den unteren Geschossen. Der schwerwiegendste Punkt sei die verkehrliche Situation. Zwar sei das sehr große Volumen an dieser Stelle für den Bahnhof durchaus verträglich, aber bereits die heutige verkehrliche Erschließung des Geländes sei schwierig und werde durch das Projekt weiter erschwert. Die dort entstehende Kiss and Ride-Zone drücke sich fast gegen den Bahnhofseiteneingang und verursache eine Sackgassensituation und die Bewegungsfreiheit für Fußgänger und Radfahrer werde eingeschränkt Hinzu komme der Lade- und Lieferverkehr für den dort geplanten Einzelhandel. Man schaffe eine Situation, die schlichtweg nicht funktionieren könne. Aus diesem Grunde lehne die Fraktion Die Grüne ein zu Beginn noch unterstütztes Projekt nun ab.

Ein weiterer Grund für diese Ablehnung liege in der vertraglichen Situation. Derzeit bestehe die Gefahr, dass durch die bereits angesprochene Teilung der Flächen, auf denen ein Konzept aus Hotellerie, Wohnen und Büroflächen geplant sei, nur eins von diesen drei Projekten entstehe. Dies sei jedoch in den Augen der Fraktion Die Grüne nicht hinnehmbar, weshalb man um rechtliche Einschätzung gebeten habe. Man habe hierauf die Auskunft erhalten, dass man Vertragsstrafen nicht zur Durchsetzung auferlegen könne. Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei der Umstand, dass der laut Vertrag in Aachen-Forst entstehende Wohnungsbau erst dann errichtet werden solle, wenn zwei der drei Projektteile am Bahnhof in die Nutzung gegangen seien. Nach Meinung der Fraktion müsse man, wolle man die Ernsthaftigkeit und die Seriosität des Projektentwicklers nicht anzweifeln, verlangen können, dass dieser soziale Wohnungsbau bereits nach der Nutzung des ersten Projektabschnittes errichtet werde. Hierbei sei zu bedenken, dass die Bauzeit mit bis zu acht Jahren angesetzt sei und entsprechend erst dann der soziale Wohnungsbau errichtet würde.

 

Bürgermeister Plum bestätigt die lange Genese des Projektes, welches bis zu einem gewissen Punkt von allen Fraktionen einvernehmlich positiv begleitet worden sei. In der vorletzten Sitzung des Planungsausschusses habe es seitens der Opposition die vernünftige Anregung zu einem Katalog von Nachbesserungsaufforderungen an den Projektentwickler gegeben, der allseits mitgetragen worden sei. Obwohl diese Nachbesserungswünsche in das Projekt eingeflossen sind, habe die Fraktion Die Grüne alsdann mit der Begründung der verkehrlichen Erschließung ihre Zustimmung verwehrt. Die Verwaltung hingegen vertrete die gutachterlich gestützte Auffassung, dass hier keine Schwierigkeiten zu erwarten seien, worauf man sich an dieser Stelle auch verlasse. Letzten Endes sei jede städtebauliche Entwicklung sei mit einem Risiko behaftet.

In der Diskussion im Planungsausschuss sei man davon ausgegangen, dass eine Vertragsstrafe möglich sei, sei aber nun durch die Verwaltung über die Unmöglichkeit dieser Regelung aufgeklärt worden. Entsprechend sei es ein guter Hinweis, § 15 dahingehend zu ändern, dass bereits nach Vervollständigung oder Innutzungnahme eines Teilbereiches der soziale Wohnungsbau zu errichten sei. Dies sei kein Umstand, der in einer besonderen Art und Weise zu einer Belastung führen würde. Von daher müsse es dann in § 15, Ziffer 2 in der neunten Zeile hinter dem Wort „von“ Nummer 2 gestrichen werden. Weiter müsste in Zeile 10 zum Schluss das Wort „Bereichen“ durch „Bereich“ ersetzt werden. Diese Änderungen werde die SPD-Fraktion gerne mittragen. Ansonsten stimme sie der Verwaltungsvorlage in jeder Hinsicht, wie auch schon im Planungsausschuss, zu.

 

Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, bemängelt das Layout der Vorlage. So werde auf Seite 434 zur Besonnung auf Grafiken verweisen, in denen die schlechte Besonnung in roter Farbe, die gute in grüner dargestellt werde. Die Vorlage sei aber in schwarz-weiß abgedruckt, so dass die Farbunterschiede nicht erkennbar seien. Was den Inhalt angehe, so sei der Passus zur Fahrradstation dermaßen locker gefasst, dass diese bei fehlendem Bedarf einfach wegfallen könne. Dies sei äußert besorgniserregend.

 

Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, berichtet, dass der planungspolitischer Sprecher der Fraktion dem Beschluss unter Bauchschmerzen zugestimmt habe. Zwar sei nun, nachdem der ursprüngliche Entwurf eine Nachbesserung erfahren habe, eine gangbare Lösung gefunden worden, nicht aber eine optimale. Sie danke für den Vorschlag und die Präzisierung zum sozial geförderten Wohnungsbau, der einen weiteren Sicherheitsaspekt bedeute. Dies könne die Fraktion Die Linke so auch mittragen.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass man sich nun seit nahezu fünf Jahren mit dem Thema Blue Gate auseinander setze. Nichtsdestotrotz seien nicht bei allen Kolleginnen und Kollegen die Zweifel über die Frage ausgeräumt, ob denn die Maßnahme so, wie sie auf dem Papier vorgestellt worden ist, tatsächlich auch realisiert werde. Man schließe sich der Auffassung an, dass wenn geforderte Auflagen zur Sicherung der Planung erfüllt würden, man dem Vorhaben auch zustimmen solle, was die CDU-Fraktion heute tun werde. Gleichzeitig wolle man dem Vorschlag von Ratsherrn Rau zur Absicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus folgen, um Fehler aus vergangenen Projekten zu verhindern. Neben der Kopplung der Fristen an den Satzungsbeschluss sei der Vorschlag des zeitlichen Ineinandergreifens von Errichtung des Wohnungsbaus am Bahnhof und des geförderten Wohnungsbaus an einer anderen Stelle eine vertretbare Lösung, der die CDU-Fraktion ebenfalls zustimmen werde.

 

Der Oberbürgermeister erläutert den Änderungsvorschlag, nach dem unter Punkt 15.2 in der viertletzten Zeile dieses Absatzes das Wort „zwei“ durch „eins“ ersetzt werden müsse. Diese Änderung sei jedoch nicht Bestandteil der Festsetzung, sondern Bestandteil des Durchführungsvertrages, der wiederum Voraussetzung dafür sei, dass ein Satzungsbeschluss gefasst werden könne. In der Konsequenz sei dies zunächst mit dem Investor zu verhandeln und dann erneut dem Rat der Stadt zu vorzulegen. Entsprechend sei nun ein Beschluss dahingehend zu fassen, dass die Verwaltung mit der Verhandlung über Änderung des Durchführungsvertrages, wie von Ratsherrn Rau beschrieben, beauftragt werde, um dann in der nächsten Ratssitzung den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Ratsherr Palm, AfD-Gruppe, bemängelt, dass die Veräußerung des Grundstücks im Drosselweg im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen werden solle. Dies sei keine Form der transparenten Bürgerbeteiligung. Zudem sei das Grundstück vollkommen ungeeignet für die Errichtung sozialen Wohnungsbaus, weil hierdurch eine zu hohe Konzentration sozial benachteiligter Menschen entstehe. Seiner Meinung nach hätte hierbei auch die Polizei beteiligt werden müssen. Hierfür gebe es sicherlich andere geeignetere Standorte.

 

Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, distanziert sich von den vorangegangenen Ausführungen. Weder sei die Polizei bei Umsetzungsvorhaben sozial geförderten Wohnungsbaus einzubeziehen, noch gehe dieser stets mit sozialen Problemen einher. Des Weiteren sei hier eine soziale Durchmischung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen geplant. Zur Schaffung von Sozialräumen gehöre auch deren sozialpädagogische Betreuung. Er plädiere in jedem Fall dafür, das Wohnungsbauprojekt Drosselweg zu realisieren.

 

Der Oberbürgermeister wiederholt kurz das eben vorgestellte Prozedere der Beauftragung der Verwaltung und lässt hierüber abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Blue Gate GmbH die Neufassung des Punktes 15.2 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 958 „Zollamtstraße” zu verhandeln, der nun wie folgt lauten soll: „Die Bezugsfertigstellung dieses öffentlich geförderten Wohnraumes muss spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Aufnahme der Nutzung eines innerhalb der Durchführungsfristen nach § 5 Ziff. 5.3 und 5.4 fertiggestellten Bereichs (studentisches Wohnen, Hotel oder Büro) des in § 4 beschriebenen Vorhabens erfolgen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3392&TOLFDNR=76723&selfaction=print