21.12.2016 - 4 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Krott erklärt als Vorsitzender des Kinder- und Jugendausschusses, dass dieser der Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen bei fünf Enthaltungen einstimmig zugestimmt habe.

 

Der heutige Auftrag an den Rat der Stadt sei es, eine für die Stadt als auch für die Tagespflege rechtssichere Richtlinie zu beschließen, so Ratsherr Başkaya, Piraten-Faktion. Bei mangelnder Rechtssicherheit dürfe man spätestens im April mit einer Klagewelle rechnen. Die Piraten-Fraktion sei der Meinung, dass gerade der vorliegende Entwurf der Verwaltung keine Rechtssicherheit biete, was mehrere Gründe habe.

Die Stadt gehe von einem alten Stundensatz aus, rechne die Differenz zum neuen Stundensatz in Prozent, erhalte hierbei 30 %, und beziffere so die Mehrkosten mit 1,3 Mio. Euro. Hierbei finde jedoch weder der Abzug der Fehlzeiten noch der mit einer Neuberechnung verbundene Mehraufwand in der Verwaltung Berücksichtigung. Die Verwaltungsvorlage kommuniziere weiterhin den Mythos des Jahresgesamteinkommens von 61.500 Euro. Hierbei handele es sich tatsächlich aber lediglich um den Jahresumsatz, von dem Sachaufwendungen, wie z.B. für Spielzeug, Kinderwagen, Hygieneartikel usw. in Abzug zu bringen seien. Zudem fuße das angebliche Jahreseinkommen auf der theoretischen Berechnungsgrundlage, dass eine Tagespflegeperson fünf Kinder 45 Stunden pro Woche das gesamte Jahr betreue. Die Wahrscheinlichkeit dieser Konstellation liege jedoch bei gerade mal 0,3 ‰. Feiertage, Urlaubs- und Krankentage auf Seiten der Tagespflegepersonen seien bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden. Darüber hinaus bringe man die Ausfallzeiten der Kinder in Abzug. Im Prinzip strafe man letzten Endes die Tagespflegepersonen für diesen Ausfall. Dies sei gerade angesichts der Tatsache, dass jeder vierte U3-Platz über die Tagespflege realisiert werde, nicht nachvollziehbar. Die Piraten-Fraktion sehe durch die Übertragung des unternehmerischen Risikos auf die Tagespflegepersonen nicht nur eine Gefährdung der neu eingeplanten, sondern auch der bereits bestehenden Betreuungsplätze in Aachen. Deswegen sei das Risiko zu bepreisen und die Jahreszahlung kostenneutral in 44 Wochen anstelle von 52 Wochen auszuzahlen. Eltern präferierten die Tagespflege aufgrund ihrer hohen Flexibilität, die die Kindertagesstätten nicht anzubieten im Stande seien. Langfristig beraube man durch diese Richtlinie die Eltern dieser Flexibilität und dem Wahlrecht zwischen den unterschiedlichen Betreuungsarten. Die Forderung der Piraten-Fraktion sei deshalb, von einer Fehlzeitenregelung abzusehen und es bei der bisherigen Regelung zu belassen, den Stundensatz der Verwaltungsvorlage um einen Qualifizierungszuschlag zu ergänzen und die Eingewöhnungszeiten auf maximal vier Wochen anzuheben. Wenn man schon die Summe von 1,3 Mio. Euro in die Hand nehme, dann sollte diesem Geldeinsatz eine Richtlinie zu Grunde liegen, die keine Klagen und unnötigen Verwaltungsmehraufwand nach sich ziehe, sondern die die Tagespflegepersonen leistungsgerecht entlohne und ihnen und der gemachten Arbeit Anerkennung schenke.

 

Der Wortbeitrag von Ratsherrn Başkaya unterstelle der Verwaltung, kreativ mit der Wahrheit umzugehen oder mit völlig falschen Zahlen zu rechnen und so die Wahrheit zu verkehren, so Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion. Er sei der Meinung, dass die vorliegende Berechnungsgrundlage tragen könne. Gerade weil man jedoch selbst erst Erfahrungen sammeln müsse, gleichzeitig aber dem Zwang unterliege, hier und heute die Vorgaben des Gerichtsurteils umzusetzen, habe man die Evaluation geplant. Was des Weiteren nicht schlüssig sei, sei der Umstand, dass die Piraten-Fraktion eine Klagewelle aufgrund mangelnder Rechtssicherheit der zur Verabschiedung vorliegenden Satzung in den Raum stelle und gleichzeitig einen Gegenvorschlag einreiche, dessen Rechtssicherheit aber nicht belegt sei. Er wolle aber an dieser Stelle die Argumente der bereits im Kinder- und Jugendausschuss geführten Diskussion nicht wiederholen. Die CDU-Fraktion habe sich in der Sitzung des Fachausschusses für die Richtlinien ausgesprochen und werde auch hier zustimmen.

 

Alle hier Anwesenden wissen um die Bedeutung der Kindertagespflege für die Kommune und die Betreuungsquote und wertschätzen diese Arbeit sehr, so Ratsherr Deloie stellvertretend für die SPD-Fraktion. Man werde heute dem Verwaltungsvorschlag folgen, weil man zum einen durch das Gerichtsurteil hierzu verpflichtet sei, zum anderen sei man aber auch der festen Überzeugung, dass die Verwaltung einen guten Vorschlag vorgelegt habe. Die Aufwendungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro seien vor dem Hintergrund des Haushaltes dieser Stadt sicherlich nicht einfach aufzubringen, aber schlichtweg notwendig. Heute befinde man sich an dem Punkt, an dem die Richtlinie auf den Weg zu bringen sei. Die Evaluierung werde zeigen, ob man auf dem richtigen Weg sei und ob man ggf. nachjustieren müsse.

 

Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, sieht die Richtlinie in die richtige Richtung gehend. Sicherlich werde die Situation für die Tagespflegepersonen verbessert, allerdings vermöge die Richtlinie nicht, alle wichtigen Fragen zu Betreuungs-, Ausfall- und Eingewöhnungszeiten zur absoluten Zufriedenheit zu beantworten.

Der Antrag der Piraten-Fraktion verwundere allerdings. Gewiss enthalte dieser Forderungen, die zielführend seien, dass dieser aber rechtssicherer sein solle, als die seitens der Verwaltung vorgelegte Satzung, wage er zu bezweifeln. Den Zahlen der der Verwaltung angehörenden Fachleute sei eher zu glauben als Zahlen, welche zum einen von Laien vorgelegt worden seien und deren Zustandekommen zum anderen nicht nachvollziehbar sei. Deswegen werde auch die Fraktion Die Linke dem Änderungsantrag der Piraten-Fraktion nicht zustimmen.

Die Verwaltungsvorlage bzw. die Richtlinie habe Mängel, weshalb die Evaluierung äußerst begrüßenswert sei. Wichtig sei jedoch, dass die Meinung der Betroffenen adäquat Niederschlag finde, damit im kommenden Jahr eine bessere Richtlinie verabschiedet werden könne. Aus diesem Grund werde sich die Fraktion Die Linke bei der Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag enthalten.

 

Auch die Fraktion Die Grünen werden sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen, so Bürgermeisterin Scheidt stellvertretend. Man habe bereits im Kinder- und Jugendausschuss sehr ausführlich über den Vorschlag der Piraten-Fraktion diskutiert, aber auch hier festgestellt, dass die rechtliche Grundlage fehle. Es sei in der Bürgerfragestunde spürbar geworden, dass die Kompromissbereitschaft der Vertreter/innen der Tagespflege vorhanden sei, das kommende halbe Jahr gemeinsam zu nutzen und in der sich anschließenden Bewertung Lösungen für eventuelle Fehler zu finden.

 

Die Frage, welche der hier vorgelegten Satzungen rechtssicherer sei, werde wohl noch beantwortet werden, so Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion. Es sei richtig, dass der eigene Satzungsvorschlag zu spät zur Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses eingereicht worden sei, seit dem seien jedoch drei Wochen vergangen, in denen man sich mit dem Vorschlag hätte auseinandersetzen können. Laut dem Gerichtsurteil, aus dem in der heutigen Sitzung mehrere Male zitiert worden sei, sei nicht zu beanstanden wenn eine Weiterzahlung der Geldleistung im Urlaubs- und Krankheitsfall der Tagespflegeperson nur für bis zu fünf Tage erfolge. Entsprechend müsse zwar nicht weitergezahlt werden, aber die Möglichkeit bestehe. Sicherlich mache eine Evaluation generell Sinn, nicht aber dann, wenn die ihr zu Grunde liegende Richtlinie bereits beklagt worden sei. Lasse man aber seine Wertschätzung erkennen, indem man die eingeplanten 1,3 Mio. Euro richtig ausgebe, sei eine Klagewelle vielleicht zu befürchten.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, stellt klar, dass man sich darüber im Klaren sei, dass es sich bei der Arbeit der Tagespflegepersonen um eine überaus wichtige Arbeit handele, die wohl bei allen gleichermaßen, und wie von Herrn Brötz in der Bürgerfragestunde bereits betont, größte Wertschätzung finde. Deshalb sehe man sich auch in der Verpflichtung, so schnell wie möglich eine Änderung der Richtlinien herbeizuführen, um die alte, rechtswidrige Regelung zu beseitigen. Dieser Schnelligkeit sei der Ansatz geschuldet, dass eine rechtliche Überprüfung eingebaut worden sei, um festzustellen, ob das, was Ziel der Richtlinie sei, am Ende auch erreicht werde. Die Frage, welche Satzung am Ende rechtssicher sei, werde nie einer Antwort zugeführt, weil der Entwurf der Piraten-Fraktion aufgrund mangelnder Mehrheiten keine Rechtsraft erlangen werde. Er sei der Meinung, dass die vorliegenden Richtlinien einer gerichtlichen Überprüfung durchaus Stand zu halten im Stande seien. Sollte jedoch ein Betroffener anderer Meinung sein, sei es in diesem demokratischen Rechtsstaat sein gutes Recht, hierüber entsprechend Beschwerde zu führen.

 

Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion, gibt zu bedenken, dass man trotz der gebotenen Eile anders hätte vorgehen und bspw. die Tagespflegepersonen im Vorfeld hätte einbinden können. So sei sicherlich ebenfalls eine Rechtssicherheit zu erreichen gewesen. 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschließt bei vier Gegenstimmen und sieben Enthaltungen mehrheitlich die von der Verwaltung vorgelegten Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII mit Wirkung zum 01.03.2017.

 

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Anlagen zur Vorlage

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