21.12.2016 - 23 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristisc...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die Ausübung des Optionsrechts und beauftragt die Verwaltung, bis zum 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt die nachstehende Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG abzugeben:

„Hiermit erkläre ich, dass die Stadt Aachen für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Aachen weiterhin den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)  in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwenden wird.“

 

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