23.11.2005 - 10 Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich An...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach dem Wortbeitrag von Frau Diepelt und Herrn Hugot, die dem Beschlussvorschlag zustimmen,

fasst die Bezirksvertretung folgenden einstimmigen

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, der städtebaulichen Aufwertung und Steuerung der Nutzung durch Vergnügungsstätten (Bordellnutzung, Spielhallen etc. ) die Aufstellung des Bebauungsplanes - Antoniusstraße/ Büchel - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

Darüber hinaus empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat der Stadt den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25(1) Satz 1 Nr.2 BauGB für den im zugehörigen Lageplan dargestellten Bereich.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=340&TOLFDNR=9452&selfaction=print