25.02.2016 - 8 VII. Änderung Bebauungsplan Nr. 678 und Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Man wolle allerdings nochmals betonen, dass der neue Sportplatz zur Verfügung stehen müsse, wenn der heutige Standort nicht mehr genutzt werden könne.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die VII. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 678 -Brander Feld-  gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Festsetzung von zwei 10,0m breiten Schutzstreifen mit Leitungsrechten zugunsten der Versorgungsträger

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren  zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 678 -Brander Feld- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage