17.02.2016 - 6 VII. Änderung Bebauungsplan Nr. 678 und Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.Herr Herr

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, die VII. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 678 -Brander Feld-  gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

  • Festsetzung von zwei 10,0m breiten Schutzstreifen mit Leitungsrechten zugunsten der Versorgungsträger

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren  zurückzuweisen und die VII. Änderung Bebauungsplan Nr. 678 -Brander Feld- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 132  des Flächennutzungsplanes 1980 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3433&TOLFDNR=73609&selfaction=print