17.03.2016 - 13 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt für den Bebauungsplan Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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