09.03.2016 - 4 Streckengebot Tempo 30 in Höhe des Betriebskind...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Havertz, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen berichtet, dass noch einmal eine aktuelle Geschwindigkeitsmessung im Bereich der Kurve Kaubendenstraße / Kellershaustraße durchgeführt wurde. Er stellt die Messergebnisse von Juni 2014 und Februar 2016 gegenüber und verweist auf die äußerst positive Entwicklung bezüglich der gemessenen Geschwindigkeiten. Das Ergebnis bestätige die Feststellung der Verwaltung, wonach eine handlungspflichtige besondere Gefahrensituation an dieser Stelle nicht besteht.

 

Die Bezirksvertretung verweist auf den Antrag von Anfang Januar 2015 an die Fachverwaltung im Bereich der Kita eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzurichten. Die ablehnende Haltung gegen die Einrichtung sei ihrerseits nicht nachvollziehbar. Man sehe hier auch kein überörtliches Interesse. Auch die Aussage, dass die Gesetzeslage dies nicht hergebe, sei nicht nachvollziehbar, da man der Fachverwaltung Beispiele für 30er Zonen in Gewerbegebieten außerhalb des Aachener Stadtgebietes benennen konnte. Natürlich sei die Straßenverkehrsbehörde an Gesetze gebunden, aber auch bei der jetzigen Gesetzgebung sei die Einrichtung einer temporären 30er Zone umsetzbar. Ein besonderes Gefahrenpotenzial sehe man gerade darin, dass für ortsfremde Fahrzeugführer nicht erkennbar ist, dass sich an einem solchen neuralgischen Punkt im Gewerbegebiet eine Kita befindet.

 

Herr Bode, CDU-Fraktion, präsentiert die bestehende Gefährdung anhand von Fotos, die aus verschiedenen Perspektiven im Bereich der Kita in der Kaubendenstraße / Kellershaustraße  aufgenommenen wurden, dass die Sicht im Kurvenbereich stark eingeschränkt ist. Zusätzlich wird die Sicht durch Fahrzeuge behindert, die auf dem Parkstreifen parken. Die Einfahrt der Kita liege im Kurvenbereich. Die Reduzierung der Geschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30km/h bewirke, dass sich der Bremsweg von 40m auf 18m verkürze.

 

Nach der anschließenden kontroversen Diskussion zwischen den Vertretern der Bezirksvertretung und dem Fachbereich beantragt die CDU-Fraktion um Änderung des Beschlussvorschlages.

Der Beschlussvorschlag soll lauten: „Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung mit Unverständnis zur Kenntnis.“

Dieser Vorschlag wird einstimmig von der Bezirksvertretung angenommen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung mit Unverständnis zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage