21.04.2016 - 7 Störfallbetriebe in Aachenhier: Sachstandsbericht

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und berichtet, dass zwischenzeitlich ein Schreiben der Bezirksregierung vorläge, in dem die zu den in Aachen befindlichen Störfallbetrieben einzuhaltenden Achtungsabstände mitgeteilt würden. Demnach ist zu dem Betrieb im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd kein Abstand einzuhalten. Der Abstand zum Flüssiggaslager am Grünen Weg war bereits mit 350 m bekannt, dem Schreiben ist nun zu entnehmen, dass der Achtungsabstand nach Störfallrecht lediglich 200 m beträgt. Aufgrund des möglichen Trümmerflugs im Fall einer Explosion empfiehlt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz dennoch ergänzend die Einhaltung eines Achtungsabstandes von 350 m. Da bei den Gasballons nicht mit einem Trümmerflug zu rechnen ist, gilt hier lediglich der Abstand von 200 m. Die Bezirksregierung hat auf Anfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass sie bei Bestandsanlagen keine Untersuchungen beauftragt oder durchführt, um den angemessenen Abstand zu ermitteln. Sollte dies politisch gewünscht werden, müsste die Verwaltung dies für die Anlage am Grünen Weg sowie die Gasballons auf den Weg bringen.

 

Für die Fraktion Die Linke dankt Herr Beus der Verwaltung für diese Ausführungen. Nachdem sich nunmehr herausgestellt habe, dass es letztlich zu zwei Störfallbetrieben am Grünen Weg und am Prager Ring noch Klärungsbedarf hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände gebe, plädiere seine Fraktion dafür, diese Fragestellung durch die Beauftragung eines Gutachtens beantworten zu lassen. Beim Grünen Weg handele es sich um ein nutzungsintensives und dichtes Gebiet, so dass neben dem Interesse der privaten Eigentümer auch ein öffentliches Interesse an einer konkreten Aussage bestehe. Aus diesem Grund beantrage er, den Beschluss um einen Auftrag an die Verwaltung zur Einholung eines entsprechenden Gutachtens zu ergänzen.

 

Für die CDU-Fraktion legt Herr Gilson dar, dass man sich mit der von Herrn Beus beantragten Beschlussfassung schwer tue. Zwar sehe man durchaus einen Klärungsbedarf, fraglich sei jedoch, ob dies eine städtische Aufgabe sei. Zudem habe man die konkrete Auskunft der Bezirksregierung erst heute erhalten und könne die genauen Auswirkungen auch in finanzieller Hinsicht nicht abschätzen. Heute schon die Beauftragung eines Gutachtens zu beschließen, halte man daher für verfrüht.

 

Für die SPD-Fraktion äußert auch Herr Plum Zweifel daran, dass die gutachterliche Konkretisierung der Achtungsabstände ausschließlich in städtischer Verantwortung liege. Wenn ein konkretes Bauvorhaben anstünde, müsse diese Frage natürlich geklärt werden, dann liege dies jedoch in der Regel im privaten Interesse des Bauherrn.

 

Für die Fraktion der Grünen stimmt Herr Rau den Ausführungen von Herrn Beus zu. Neben den Interessen der Eigentümer gebe es auch ein starkes öffentliches Interesse daran, für diesen Bereich Planungssicherheit herzustellen, man sehe daher die Stadt durchaus in der Pflicht, eine gutachterliche Betrachtung zu veranlassen. Ob dies durch einen externen Sachverständigen erfolgen müsse, sei aus seiner Sicht nicht zwingend, schließlich habe die städtische Feuerwehr ebenfalls Fachleute, die für die Beurteilung von Gefährdungssituationen ausgebildet seien.

 

Frau Ohlmann erläutert, dass man im Zusammenhang mit dem Gutachten zu dem Störfallbetrieb auf AVANTIS festgestellt habe, dass für solche Untersuchungen nur speziell ausgebildete Sachverständige in Frage kämen. Was die finanzielle Größenordnung angehe, so müsse man davon ausgehen, dass die Kosten für ein Gutachten zu den zwei Betrieben nicht aus dem laufenden Haushalt bestritten werden könnten. Die Verwaltung könne aber einen entsprechenden Ansatz in den kommenden Haushalt einstellen, so dass eine Beauftragung dann nach Rechtskraft, voraussichtlich im Frühjahr 2017 möglich werde.

 

Herr Beus modifiziert seinen Beschlussantrag dahin gehend, dass die Verwaltung zunächst Angebote für die Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der notwendigen Achtungsabstände für die beiden Störfallbetriebe am Grünen Weg und am Prager Ring einholen und die Ergebnisse dieser Angebotsabfrage im Planungsausschuss vorstellen solle. Die erforderlichen Mittel könnten dann in den Haushalt 2017 eingestellt werden.

 

Auf der Grundlage dieses Antrags fasst der Ausschuss nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Beus, Gilson, Plum und Rau sowie seitens der Verwaltung Frau Ohlmann beteiligen, den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Angebote für die Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der notwendigen Achtungsabstände für zwei Störfallbetriebe am Grünen Weg und am Prager Ring einzuholen, die Ergebnisse dieser Angebotsabfrage im Planungsausschuss vorzustellen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2017 einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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